Leserecho Hilfen können im Januar noch beantragt werden
Erkrath · „In dem Leitartikel des Lokal Anzeigers von Freitag, 21. Januar, mit der Überschrift ‚2Gplus und kaum noch Gäste‘ wird über die schlechte Geschäftslage für die Gastronomie berichtet. Unter anderem auch darüber das die Gastronomen alleine gelassen werden. Leider wird hier, aus meiner Sicht, ein falscher Sachverhalt dargestellt.“
Zumindest für den Monat Januar können Gastronome, wenn sie ihre Lokalität freiwillig wegen befürchteter Umsatzeinbußen schließen, Hilfen über die Überbrückungshilfe 4 beantragen. Ich weiß selber, welch‘ mühseliges ‚Geschäft‘ das Beantragen von Hilfen beziehungsweise die Unterstützung des prüfenden Dritten bedeutet. Würde selber viel lieber mich mit dem eigentlichen Geschäft (Busreisen) beschäftigen. Doch diese Berichterstattung, vom 21. Januar wirft ein falsches Licht auf die Hilfen durch den Staat. Das Zitat: ‚(...) vermutlich kein Kurzarbeitergeld oder eine Überbrückungshilfe vom Staat (...)“ bewirkt unter Umständen, dass Gruppen, welche ohnehin kein Interesse an unserem demokratischen Staat haben, das für ihre Zwecke nutzen. Demokratie lebt nun mal vom Mitmachen. Da die Hilfen bis zum 30. April beantragt werden können, wäre es immer noch einen Versuch wert diesbezüglich etwas zu unternehmen. Weitere Informationen dazu finden interessierte Gastronome auch auf der Website der DEHOGA.
Nachfolgend ein Auszug aus den Reglungen der Ü4 Hilfe: ‚Freiwillige Schließungen aufgrund Kontaktbeschränkungen:
Sonderregel für den Monat Januar 2022:
· Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, schließen die Annahme eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht.‘“
Bernd Herrmann, Erkrath
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