Arbeiten mithilfe eines Autokrans erfordern Einbahnstraßenregelung Verkehrseinschränkungen an der Gerberstraße in Alt-Erkrath

Alt-Erkrath · Im Zuge des privaten Neubaus eines Mehrfamilienhauses an der Neanderstraße 57 in Alt-Erkrath muss die Gerberstraße ab Höhe der Hausnummer 33 in Fahrtrichtung Neanderstraße am Dienstag, den 1. April, sowie Mittwoch, den 2. April, voll gesperrt werden.

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Grund hierfür sind das Abladen und Aufstellen von Betonwänden im Baustellenbereich unter Einsatz eines mobilen Autokrans.

Die Zufahrt von der Gerberstraße in Richtung Neanderstraße ist in dieser Zeit nur über die Bongard- und Kreuzstraße möglich. Verkehrsteilnehmende von der Neanderstraße können über eine Einbahnstraßenregelung weiterhin in die Gerberstraße einbiegen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer werden gebeten, die Straßenseite zu wechseln. Um die Arbeiten entsprechend durchführen zu können, sind zudem Haltverbote im gesperrten Bereich erforderlich. Der Bürgerbus ist von den Einschränkungen nicht betroffen und kann seine Route wie gewohnt fahren.