Grund hierfür sind das Abladen und Aufstellen von Betonwänden im Baustellenbereich unter Einsatz eines mobilen Autokrans.
Die Zufahrt von der Gerberstraße in Richtung Neanderstraße ist in dieser Zeit nur über die Bongard- und Kreuzstraße möglich. Verkehrsteilnehmende von der Neanderstraße können über eine Einbahnstraßenregelung weiterhin in die Gerberstraße einbiegen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer werden gebeten, die Straßenseite zu wechseln. Um die Arbeiten entsprechend durchführen zu können, sind zudem Haltverbote im gesperrten Bereich erforderlich. Der Bürgerbus ist von den Einschränkungen nicht betroffen und kann seine Route wie gewohnt fahren.