Sportplätze stehen in allen drei Stadtteilen zur Verfügung Laufen unter Flutlicht startet wieder
Erkrath · Die Aktion „Laufen unter Flutlicht“ sorgt auch in diesem Winter wieder für ausreichend Licht auf ausgewählten Sportplätzen im Stadtgebiet, sodass laufbegeisterte Erkratherinnen und Erkrather auch in der dunklen Jahreszeit weiter ihrem Hobby nachgehen können.
Das kostenlose Angebot startet am Montag, den 2. November und steht bis zu Beginn der Osterferien zur Verfügung. Am Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath (Freiheitstraße 46) ist die Nutzung jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr möglich. Hier befindet sich rund um den Rasenplatz eine Kunststoffumlaufbahn.
Der Sportplatz Unterfeldhaus (Niermannsweg 10) steht jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr zur Nutzung offen. Dort befindet sich rund um den Hauptplatz eine so genannte Finnenbahn, die aus speziell aufgefaserten Holzhäckseln besteht und sich durch einen gelenkschonenden, federnden Boden auszeichnet. Die Laufbahn ist keine klassische 400 Meter-Strecke, sondern zieht sich auf rund 1,20 Meter Breite rund um den Hauptplatz – inklusive kleinerer Steigungen, da sie auch oberhalb der Zuschauerempore verläuft. Zu beachten ist, dass die Finnenbahn nicht extra ausgeleuchtet wird, sondern nur im Lichtschein des Flutlichts liegt.
Am Sportplatz Rankestraße in Hochdahl (Rankestraße 4 bis 6) können Laufinteressierte jeweils montags und mittwochs in der Zeit von 17 bis 20 Uhr die Tennenumlaufbahn rund um den Rasenplatz nutzen. Läuferinnen und Läufer haben neben den gültigen Infektionsschutzmaßnahmen folgende weitere Hinweise und Nutzungsbedingungen zu beachten:
1. Die Nutzungsordnung der Sportanlage ist einzuhalten.
2. Das Mitführen von Hunden sowie das Fahren mit Fahrrädern auf der Anlage sind untersagt.
3. Aufgrund von schlechtem Wetter (Gewitter, Schnee, Glatteis) kann die Anlage kurzfristig gesperrt werden. Das dient Ihrer Sicherheit. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann dies nicht immer auf der Homepage angezeigt bzw. mitgeteilt werden.
4. Aufgrund von Veranstaltungen und Reparaturmaßnahmen kann die Anlage gesperrt werden. Dies wird rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.
5. Eine Nutzung durch viele Personen funktioniert nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme. Aus diesem Grund gilt die Regelung, dass schnellere Läuferinnen und Läufer eher innen und Langsamere eher außen laufen.
6. Auf dem Spielfeld neben der Umlaufbahn findet in den meisten Fällen zeitgleich Fußballtraining statt. Es könnte daher sein, dass man von einem „abirrenden“ Fußball getroffen wird bzw. Fußbälle auf die Laufbahn gelangen. In solch einem Fall übernimmt die Stadt keine Haftung.
7. Eine Nutzung des Fußballplatzes ist ausschließlich den dort ansässigen Fußballvereinen vorbehalten. Eine Nutzung des Fußballplatzes von Privatpersonen ist untersagt.
8. Laufen mit Kinderbuggys ist untersagt.
9. Eine kommerzielle Nutzung, das heißt privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer, ist untersagt.
10. Toiletten sind kostenlos nutzbar. Duschen ist jedoch nicht möglich.
11. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und an den Karnevalstagen ist die Nutzung der Sportplätze nicht möglich. Sollte eine Nutzung an weiteren Tagen nicht möglich sein, so wird dies auf der städtischen Homepage mitgeteilt.