Leserecho Wirtschaftskreis Erkrath lehnt das Thema Erbpacht für die Neanderhöhe kategorisch ab

Erkrath · Der Wirtschaftskreis Erkrath bezieht Stellung zum kommenden Bürgerentscheid Erbbaurecht Neanderhöhe am 15. September.

Wirtschaftskreis Erkrath lehnt das Thema Erbpacht für die Neanderhöhe kategorisch ab
Foto: Tanja Bamme

„Es ist wieder so weit. Nachdem vor einiger Zeit der Bürgerentscheid über die Hasenwiese schon ein ausgemachter Flop war, sollen die Bürger nun darüber entscheiden, ob das Areal auf der Neanderhöhe parzelliert verkauft werden darf oder mit einer Erbpacht versehen wird.

Nachdem die Bebauung in endloser Diskussion beschlossen wurde, wird mit der neuerlichen Abstimmung versucht, die Erschließung des Areals weiter zu verzögern beziehungsweise so unattraktiv zu gestalten, dass alles bleibt, wie es ist, denn kaum ein Unternehmen wird sich dort niederlassen, wenn ihm das Grundstück nicht auch gehört.

Dies ist auch dadurch begründet, dass bei Gewerbegrundstücken getätigte Investitionen in bauliche Anlagen mit Auslaufen eines Erbpachtvertrages nicht angemessen entschädigt werden – anders als beispielsweise bei Wohngebäuden, wo Erbpachtverträge durchaus üblich sind. Jeder wirtschaftlich denkende Investor wird daher umso weniger in die Sanierung und Instandhaltung seiner Anlagen investieren, je näher das Vertragsende rückt. Eine Entscheidung pro Erbpacht bedeutet also, dass die Flächen entweder nicht vermarktet werden können und somit alle Investitionen der Stadt zur Erschließung umsonst waren, oder dass doch vermittelte Flächen an nur kurzfristig denkende Investoren gehen, die dann mittelfristig verkommen. So oder so ist absehbar, dass sich die Neanderhöhe damit zu einem neuen Schandfleck der Stadt Erkrath entwickeln wird.

Auch das Argument für eine Erbpacht, nämlich die Verfügbarkeit von brach liegenden Flächen für eine anderweitige Vermarktung zieht nicht. Solange der Erbpachtvertrag läuft, hat die Stadt Erkrath überhaupt keine Zugriffsmöglichkeit auf die Grundstücke. Hier besteht kein Unterschied zu einem Flächenverkauf, bei dem sich die Stadt Erkrath ja ein Vorkaufsrecht sichern könnte, wenn sie wollte.

Nicht nur, dass potenzielle neue und langfristig denkende Gewerbebetriebe Gewerbesteuer und Grundsteuer entrichten würden, es gäbe auch neue Gelegenheiten, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem würde ein Verkauf von Grundstücken Geld in die mehr als klammen Kasse von Erkrath spülen, um das Gemeinwohl von Erkrath zu sichern und die anstehenden Investitionsprojekte zu finanzieren.

Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass eine attraktive lokale Wirtschaft die Lebensader einer jeden Gemeinde oder Kommune ist und nicht behindert, sondern gefördert werden sollte. Völlig unverständlich ist uns auch, dass nun über eine so wirtschaftlich bedeutende und stadtentwicklungsrelevante Frage die Bürger auf Basis von „Wahlkampfparolen“ entscheiden sollen und nicht die von den Bürgern gewählten, politischen Vertreter in ihrer Verantwortung für das Wohl der Stadt insgesamt. Es werden damit auch weitere finanzielle Ressourcen verschwendet.

Der Wirtschaftskreis Erkrath positioniert sich in dieser Frage eindeutig und lehnt das Thema Erbpacht für die Neanderhöhe kategorisch ab.

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