Eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertagesstätten und Kindertagespflege Öffnung der Kinderbetreuung
Erkrath · Ab Montag, den 8. Juni, können in Erkrath wieder Kinder aller Altersstufen die städtische Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Möglich ist dies aufgrund der neusten Lockerung der Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird somit aufgehoben.
Dabei handelt es sich bis zum 31. August zunächst um einen eingeschränkten Regelbetrieb: Demnach werden die Kinder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 Stunden betreut. Eltern dürfen ihre Kinder jedoch nur in die Einrichtung schicken, wenn diese gesund und frei von Krankheitssymptomen sind. Entsprechend der Empfehlung der Landesregierung wird die Stadtverwaltung dem Rat der Stadt Erkrath vorschlagen, im Juni und Juli auf die Hälfte der Elternbeiträge zu verzichten.
Die speziellen Hygieneregeln sehen zudem eine räumliche Trennung der Gruppen vor, um bestehende Kontakte nachvollziehen zu können. Die Betreuung wird daher in festen Gruppen mit mindestens einer Fachkraft stattfinden und keine offenen Konzepte beinhalten. Auch der Besuch der Kindertagespflege ist wieder für alle Kinder möglich. Der aktuell leistbare Betreuungsumfang ist mit den jeweiligen Tagespflegepersonen abzustimmen.