Liquiditätshilfen durch die Stadt Erkrath? Unterstützung für Erkrather Unternehmen
Erkrather Gewerbetreibende und Unternehmen stehen derzeit unverschuldet vor nie dagewesenen Problemen. Von heute auf morgen musste teilweise die Tätigkeit eingestellt werden oder es brachen massig die Aufträge weg.
„Die Gewerbetreibenden und Unternehmen benötigen derzeit jegliche Form der Liquiditätshilfen“, so Wolfgang Jöbges, Fraktionsvorsitzender der CDU Erkrath. „Zinslose Stundungen im Bereich der Steuern, Gebühren und Abgaben sind daher ein geeignetes Mittel für alle Firmen, die aufgrund der Corona-Pandemie dringende Liquidität benötigen.“ Die CDU Erkrath bezieht sich insoweit auch auf die entsprechenden Weisungen des Bundesfinanzministeriums und der obersten Finanzbehörden der Länder.
In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates beantragt die CDU deshalb:
1. Die Stadt Erkrath unterstützt die Erkrather Wirtschaft, indem Anträge auf Stundungen im Bereich der Steuern, Gebühren und Abgaben sowie auf Herabsetzung der Gewerbesteuer gewährt werden, sofern der Ausbruch der Corona-Pandemie ursächlich ist.
2. Ergänzend dazu verzichtet die Stadt Erkrath auf die Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen im Bereich von Steuer-, Gebühren-, Abgabenforderungen und Beitreibungsausssetzungen. In den begründeten Fällen der Corona-Pandemie wird bis auf weiteres
von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen.
3. Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie werden für das Jahr 2020 nicht erhoben (dies gilt nur für die 2019 schon genutzte Fläche).