Wanderweg gesperrt Aufregung an der Winkelsmühle

Neandertal. · Da staunten die Wanderer im Neandertal in der vergangenen Woche nicht schlecht: Der beliebte Wanderweg an der Winkelsmühle ist gesperrt - Sackgasse. Ein Bauzaun an der Mühle versperrt den Weg. Was ist da passiert?

Der beliebte Wanderweg an der Winkelmühle ist gesperrt.

Foto: privat

„Seit Anfang vergangener Woche ist der Winkelsmühler Weg im Neandertal von der privaten Eigentümerin der Winkelsmühle gesperrt worden. Damit ist eine wichtige Wegverbindung, die von zahlreichen Wanderern´, Joggern und Radfahrern aus Erkrath und weit darüber hinaus regelmäßig genutzt wird, unterbrochen“, meldete Peter Knitsch von den Erkrather Grünen zeitnah nach Bekanntwerden der Sperrung. Hintergrund ist offenbar ein Urteil des OVG Münster aus dem vergangenen Jahr, das es der Eigentümerin erlaubt, den Weg in einen Teil ihres Gartens umzuwandeln und die Wegeverbindung damit faktisch zu unterbinden. „Dies widerspricht der Intention beim seinerzeitigen Verkauf des Anwesens durch den Zweckverband Neandertal, bei dem die Aufrechterhaltung des Weges an sich rechtlich abgesichert werden sollte“, so Knitsch weiter. Das gesperrte Teilstück des Winkelsmühler Weges liegt zwar auf dem Gebiet der Stadt Mettmann, hat aber auch für Erkrath aus den genannten Gründen eine große Bedeutung.

Wir haben beim Kreis Mettmann nachgefragt. „Die Eigentümerin der Winkelsmühle hat der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann mitgeteilt, dass sie auf ihrem Grundstück Arbeiten für eine Gartenumgestaltung begonnen hat“, bestätigt uns Daniela Hitzemann, Pressesprecherin des Kreises. Grundsätzlich gilt: Solange an der Winkelsmühle über das private Grundstück ein Wanderweg existiert, besteht dort gemäß Landesnaturschutzgesetz ein Betretungsrecht für die Allgemeinheit. In Kenntnis der jahrelangen Vorgeschichte und bereits gerichtlich ausgefochtener Streitigkeiten muss der Kreis leider davon ausgehen, dass die Eigentümerin mit ihren „Umgestaltungsmaßnahmen“ den Wanderweg faktisch entfernen will, was ihr als Grundstückseigentümerin tatsächlich nicht verwehrt werden kann. Sofern der Weg vollständig entfernt wird und nicht mehr existiert, erlischt das Betretungsrecht für die Allgemeinheit, denn es erstreckt sich nur auf vorhandene Wege. „Bedauerlicherweise hat der Kreis es beim Verkauf der Winkelsmühle vor über 20 Jahren versäumt, sich die Erhaltung des Wanderweges im Grundbuch zu sichern“, erläutert Landrat Thomas Hendele. „Um nun aber die Erholungssuchenden nicht auf diesem wichtigen und beliebten Wanderweg an der Winkelsmühle in eine Sackgasse laufen zu lassen, haben wir eine provisorische Lösung gefunden, wie das Grundstück der Winkelsmühle ohne großen Umweg umgangen werden kann.“

Der Umleitungsweg wird kenntlich gemacht. Ein an die Umleitung angrenzendes Biotop wird mit einem Schutzzaun versehen. Dem Kreis ist sehr daran gelegen, den Spaziergängern und Wanderern schnellstmöglich auch eine dauerhafte Wegeführung anzubieten. Eine solche dauerhafte Lösung will der Kreis im Juni in der Sitzung des Naturschutzbeirates vorstellen und beraten. Sofern dort Konsens besteht, wird diese Lösung anschließend unverzüglich umgesetzt. Auch die CDU Erkrath, Gruiten und Mettmann begrüßt das schnelle Handeln des Kreises und freut sich über die schnelle Lösung in Form eines Alternativweges.  Sie hoffen, dass unter Wahrung aller Naturschutzbelange bald ein dauerhafter Weg entsteht. Alle Parteien und Behörden sollten dafür an einem Strang ziehen.

(nic)