Mit Verfügung vom 20. März hat der Landrat des Kreises Mettmann die ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen und die Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie die nach Abzug des eingeplanten globalen Minderaufwands bestehenden Verlustvorträge genehmigt.
Der Nachtragshaushalt weist für das Jahr 2025 einen in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichenen Haushalt aus. In 2025 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 11,89 Millionen Euro gerechnet. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre Defizite in Höhe von 14,49 Millionen Euro in 2026, 12,41 Millionen Euro in 2027 und 10,26 Millionen Euro in 2028 erwartet. Das Erreichen dieser Jahresergebnisse ist nur durch den pauschalen Abzug des globalen Minderaufwandes in Höhe von zwei Prozent bei den ordentlichen Aufwendungen möglich. Zusätzlich müssen ab dem Jahr 2025 zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes die Jahresfehlbeträge in Teilen vorgetragen werden und belasten somit zusätzlich bereits jetzt die folgenden Jahre.
Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushalts 2025 erfolgte am 27. März im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Den vollständigen Nachtragshaushalt 2025 sowie weitere Informationen zum Doppelhaushalt 2024/2025 finden
Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/haushalt.