Antrag per i-Kfz stellen Autos an-, um- oder abmelden – schnell und einfach online
Kreis · Mehr als 120.000 Fahrzeuge werden jährlich im Kreis Mettmann an-, um- oder abgemeldet. Das alles ist auch online möglich. Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) können Bürgerinnen und Bürgern Anträge an die Zulassungsstelle bequem von zu Hause aus stellen und gleichzeitig Gebühren sparen.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises nutzt dafür die Anwendung i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Damit wird das Online-Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht. Auf der Homepage des Kreises www.kreis-mettmann.de/i-kfz befindet sich das i-Kfz Portal unter dem Punkt „Online-Services“. Voraussetzung für die Um- und Abmeldung im i-Kfz-Portals ist, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und aktuell im Kreis Mettmann angemeldet ist.
Neu ist, dass Bürgerinnen und Bürger unmittelbar nach dem digitalen Antragsverfahren sofort losfahren können. Als Nachweis für die ordnungsgemäße Zulassung muss in diesen Fällen lediglich der vorläufige Zulassungsbescheid ausgedruckt und im Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Außerdem müssen die ungestempelten Kennzeichen angebracht werden. Gültig ist der vorläufige Zulassungsbescheid zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente werden in dieser Zeit vom Straßenverkehrsamt per Post zugeschickt.
Auch die Online-Beantragung von E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen (H-Zulassung) und Saisonkennzeichen sowie die Adress- und Namensänderung ist jetzt möglich. Als Anreiz wurden die Gebühren für die Online-Nutzung in der Gebührenordnung bundesweit deutlich abgesenkt. So kostet z.B. eine Fahrzeugabmeldung bei der Online-Beantragung 3,55 Euro (inklusive Porto) und vor Ort in der Zulassungsstelle müssen dafür 16,80 Euro bezahlt werden. Als Zahlungsmittel stehen online Paypal, Kreditkarte oder Giropay zur Verfügung. Alle Gebühren sind auf der Seite des Kreises aufgeführt.
Um alles von zu Hause oder unterwegs erledigen zu können, müssen natürlich ein paar Voraussetzungen stimmen:
Entweder nutzen Antragstellerinnen und Antragssteller ein Ausweisdokument mit Online-Funktion, ein Kartenlesegerät, ein Smartphone mit der "AusweisApp2" und die persönliche Pin oder ein Elster-Zertifikat um sich zu identifizieren.
Einfacher geht es bei der Fahrzeugabmeldung. Hierfür wird weder ein Ausweisdokument mit Online-Funktion noch ein Elster-Zertifikat benötigt. Die Abmeldung erfolgt über das Onlineportal des Straßenverkehrsamtes, dort können die entsprechenden Daten problemlos eingegeben werden. Das gesamte Verfahren dauert etwa zehn Minuten. Ein Erklärvideo auf der Seite www.kreis-mettmann.de/i-kfz erläutert die einzelnen Schritte.
Neben der Zulassung, Umschreibung und Abmeldung von Fahrzeugen können beim Straßenverkehrsamt weitere Dienstleistungen digital erledigt werden. So werden beispielsweise die Adressänderung in der Kraftfahrzeugzulassung bei Zuzug in den Kreis Mettmann, die Online-Verfahren zum Führerscheinumtausch, Ausstellung eines Internationalen Führerscheins und der Antrag zum Verlust des Führerscheins bereits sehr häufig von Bürgerinnen und Bürgern genutzt.