Anträge können weiterhin gestellt werden Kreis fördert E-Lastenfahrräder für Privatpersonen
Kreis · Mit einem Budget von insgesamt 500.000 Euro hat der Kreis Mettmann zum Jahreswechsel ein Förderprogramm zur Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern für Privatpersonen aufgelegt.
Das Förderprogramm ist Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und soll dazu beitragen, klimaschädliche Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren. Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro pro Fahrrad) gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann. Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Sonderaufbauten zum Transport, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm aufweisen oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können. Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung gefördert. „40 Anträge sind bislang bei uns eingegangen. Das bedeutet, dass der Fördertopf noch recht gut gefüllt ist. Wer sich also mit dem Gedanken an die Anschaffung eines E-Lastenrades trägt, sollte sich die Förderung nicht entgehen lassen“, ermuntert Dr. Sebastian Kock, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz des Kreises.
Anträge können online auf der Webseite des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff E-Lastenfahrräder gestellt werden.
Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids können der Vertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.
Die detaillierten Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie auf der Internetseite des Kreises zu entnehmen. Dort findet sich auch eine Liste mit allen lokalen Fahrradhändlern im Kreis Mettmann, die entsprechende E-Lastenfahrräder führen.