Der Erkrath-Pass kann von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei beantragt werden, die Leistungen empfangen, in Erkrath leben und mindestens sechs Jahre alt sind: Antragsberechtigt sind nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld, eines Kindergeldzuschlages, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter, sondern auch Wohngeldbeziehende. Mit der Wohngeldreform können nun auch sehr viel mehr Personen als noch in der Vergangenheit einen Erkrath-Pass beantragen.
Den Erkrath-Pass beantragt man mit einem aktuellen Leistungsbescheid samt Leistungsdauer beim Fachbereich Soziales, Klinkerweg 7 bis 9, Zimmer 002A oder per E-Mail an sarah.mollberg@erkrath.de beantragen. Die Karte ist leistungsgebunden ein Jahr lang gültig und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- oder Bürgergeld können die Karte direkt auch im Jobcenter ME-aktiv beantragen.