Unter Flutlicht Das ganz besondere Laufgefühl

Erkrath · Laufen unter Flutlicht geht in die nächste Runde. Aus Energiespargründen allerdings erneut nur zu ausgewählten Zeiten.

Erkratherinnen und Erkrather können unter Einhaltung der 2G-Regel weiterhin das kostenlose Angebot „Laufen unter Flutlicht“ nutzen.

Foto: Stadt Erkrath

Die Aktion „Laufen unter Flutlicht“ sorgt in Herbst und Winter traditionell für ausreichend Licht auf ausgewählten Sportplätzen, sodass laufbegeisterte Erkratherinnen und Erkrather auch in der dunklen Jahreszeit weiter ihrem Hobby nachgehen können. Das beliebte Freizeitangebot geht ab sofort in die nächste Runde und steht Laufinteressierten bis zu Beginn der Osterferien kostenlos zur Verfügung.

Am Sportplatz Rankestraße in Hochdahl (Rankestraße 4-6) können Sportbegeisterte jeweils montags und mittwochs in der Zeit von 17 bis 20 Uhr die 400 Meter lange Tennenumlaufbahn rund um den Rasenplatz nutzen.

Der Sportplatz Unterfeldhaus (Niermannsweg 10) steht jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr zur Nutzung offen. Dort finden Interessierte im Lichtschein des Flutlichts eine circa 1,20 Meter breite Finnenbahn, die inklusive kleinerer Steigungen rund um den Hauptplatz verläuft.

Am Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath (Freiheitstraße 46) befindet sich rund um den Rasenplatz eine 400 Meter lange Kunststoffumlaufbahn. Hier ist die Nutzung regelmäßig dienstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr möglich.

Aus Energiespargründen wird das Angebot erneut nur zu den Zeiten angeboten, an denen zeitgleich auch ein regulärer Trainingsbetrieb stattfindet. Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Ausführliche Informationen hierzu finden Interessierte unter www.erkrath.de/laufen-unter-flutlicht.

Läuferinnen und Läufer haben bei der Nutzung des Angebotes folgende Hinweise und Nutzungsbedingungen zu beachten:

1. Die Nutzungsordnung der Sportanlage ist einzuhalten.

2. Das Mitführen von Hunden sowie das Fahren mit Fahrrädern auf der Anlage sind untersagt.

3. Aufgrund von schlechtem Wetter (Gewitter, Schnee, Glatteis) kann die Anlage kurzfristig gesperrt werden. Das dient Ihrer Sicherheit. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann dies nicht immer auf der Homepage angezeigt bzw. mitgeteilt werden.

4. Aufgrund von Veranstaltungen und Reparaturmaßnahmen kann die Anlage gesperrt werden. Dies wird rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.

5. Eine Nutzung durch viele Personen funktioniert nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme. Aus diesem Grund gilt die Regelung, dass schnellere Läuferinnen und Läufer eher innen und Langsamere eher außen laufen.

6. Auf dem Spielfeld neben der Umlaufbahn findet in den meisten Fällen zeitgleich Fußballtraining statt. Es könnte daher sein, dass man von einem „abirrenden“ Fußball getroffen wird bzw. Fußbälle auf die Laufbahn gelangen. In solch einem Fall übernimmt die Stadt keine Haftung.

7. Eine Nutzung des Fußballplatzes ist ausschließlich den dort ansässigen Fußballvereinen vorbehalten. Eine Nutzung des Fußballplatzes von Privatpersonen ist untersagt.

8. Laufen mit Kinderbuggys ist untersagt.

9. Eine kommerzielle Nutzung, das heißt privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer, ist untersagt.

10. Toiletten sind kostenlos nutzbar. Duschen ist jedoch nicht möglich.

11. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und an den Karnevalstagen ist die Nutzung der Sportplätze nicht möglich. Sollte eine Nutzung an weiteren Tagen nicht möglich sein, so wird dies auf der städtischen Homepage mitgeteilt.