Pflicht zur Kennzeichnung, Registrierung und Kastration Kastrationspflicht für freilaufende Katzen beachten

Erkrath · Aus aktuellem Anlass weist die städtische Ordnungsbehörde darauf hin, dass Halterinnen und Halter von Katzen angehalten sind, ihre freilaufende Katze kastrieren zu lassen. Ebenso müssen die Tiere mit einem Mikrochip oder alternativ einer Ohrtätowierung gekennzeichnet sowie bei einem anerkannten Haustierregister angemeldet sein.

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Verstöße gegen die Kastrationspflicht werden von der städtischen Ordnungsbehörde mit einem entsprechenden Bußgeld versehen. Die Pflicht zur Kennzeichnung, Registrierung sowie Kastration von freilaufenden Katzen wurde 2016 auf Initiative des örtlichen Tierschutzvereins eingeführt. Die Verordnung soll Katzenhalterinnen und Katzenhalter für die Probleme, die von freilaufenden Katzen ausgehen, sensibilisieren und einen Beitrag für das Tierwohl leisten, um zu vermeiden, dass unversorgte Katzenkinder Hunger, Kälte und Tod ausgesetzt sind.