Die Beförderung von Personen ist nur gestattet, wenn diese gegen Covid 19 geimpft, von Covid 19 genesen oder einen negativen Covid 19 Test nicht älter als 24 Stunden vorweisen können.
Ein entsprechendes Zertifikat ist auf Aufforderung durch das Fahrpersonal vorzuzeigen. Ausnahmen gibt es allerdings für Schüler*innen, da diese für den Unterrichtsbesuch regelmäßig getestet werden. Sie müssen lediglich einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Auch Kinder unter sechs Jahren sind von der Regel ausgenommen.