Aussetzen der Vogelbrutschutzzeit für Rückschnitt nutzen Laubbeseitigung und Straßenreinigung im Herbst

Erkrath · In welchen Straßen die Stadt eine Reinigung der Fahrbahnen durchführt und in welchen Straßenzügen dies eine private Aufgabe ist, wird in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese sieht vor, dass die städtische Straßenreinigung allein auf kommunalen Fahrbahnen stattfindet.

Foto: Pixabay/Peggy Choucair

Von Unrat, Unkraut sowie Laub betroffene Geh- und Stichwege sind hingegen von den betroffenen Anliegerinnen und Anliegern selbst zu säubern.

Reinigungspflichtige Personen müssen daher analog zur Winterdienstregelung auch anfallendes Laub entsorgen – egal ob es sich dabei um private oder städtische Bäume handelt. Die Blätter müssen entweder kompostiert, über die Biotonne entsorgt oder in Laubsäcken gesammelt und zusammen mit der Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden. Kostenlose Laubsäcke werden von der städtischen Abfallberatung zur Verfügung gestellt oder sind im Raiffeisenmarkt in Unterfeldhaus erhältlich. Nicht erlaubt ist, Laub von privaten Wegen sowie Flächen auf öffentliche Straßen oder Grünflächen zu fegen bzw. zu pusten. Denn das in der Abflussrinne aufgestaute Laub kann nicht von den Kehrmaschinen erfasst werden, verhindert den Wasserabfluss und verstopft letztendlich die Straßensenken.

Innerhalb öffentlicher Grünanlagen wird das Laub von städtischen Mitarbeitenden möglichst gezielt in angrenzende Baum- und Strauchbestände verbracht. Dies ist ökologisch und bietet Tieren sowie Insekten einen wertvollen Unterschlupf und trägt durch die spätere Zersetzung zum natürlichen Stoffkreislauf bei.

Aussetzen der Vogelbrutschutzzeit für Rückschnitt nutzen

Damit öffentliche Straßen und Gehwege sicher und hindernisfrei bleiben, müssen auch private Hecken, Sträucher sowie Bäume regelmäßig von Überwuchs befreit werden. Anliegerinnen und Anlieger sollten hier für stärkere Rückschnitte den Herbst und Winter nutzen und die Vogelbrutschutzzeit vom 28. Februar bis zum 30. September beachten. Wer zudem Überwuchs von städtischem Grün im öffentlichen Verkehrsraum feststellt, kann diesen der Beschwerdestelle melden – entweder telefonisch unter 0211 2407-3333 oder per Mail an beschwerde@erkrath.de. Wild entsorgter Unrat kann zudem auch standortgenau über die App „tellme Mängel“ übermittelt werden. Die App ist für Android sowie iOS erhältlich.