Thema im nächsten Haupt- und Finanzausschuss SPD Erkrath fordert Böller- und Feuerwerksverbot

Erkrath · Im Lichte der erneuten Angriffe auf Erkrather Rettungskräfte, die Polizei und weitere Personen in der Silvesternacht 2024/2025 (wir berichteten), setzt sich die Erkrather SPD für ein zukünftiges Böller- und Feuerwerksverbot in Erkrath ein.

Brennende Mülltonnen in der Sandheide während der vergangenen Silvesternacht.

Foto: Feuerwehr Erkrath

Sie stellt zu diesem Thema deshalb einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. Februar. Mit dem Schreiben wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf vorzulegen, um zum kommenden Jahreswechsel 2025/2026 eine Böller- und Feuerwerksverbotszone in der Sandheide und der Schildsheide vom südlichen Stadtrand bis einschließlich der Sedentaler Straße in ihrer gesamten Länge auszuweisen, weil hier die mehrfache Gefährdungslage und Rechtsgüterverletzung nachgewiesen ist.

Etwaige Ergebnisse im Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten zur Einschätzung der Lage am Europaplatz und womöglich weiteren Gefahrenstellen mögen einbezogen werden. Hier wird seitens der SPD Erkrath noch eine entsprechende Sitzung beantragt

Darüber hinaus fordern die Erkrather Sozialdemokraten, ob eine formale Einbeziehung der Rankestraße und /oder des Rosenhofes rechtlich erforderlich ist, um auch dort entsprechende Anwendungsverbote (über den Umstand der Nutzung als Schulzentrum und Seniorenwohnanlage hinaus) zu verordnen.

„Die Erlebnisse in der Silvesternacht und die Berichte in den lokalen Medien, aber auch weit darüber hinaus durch Nachrichtendienste wie dpa und andere, führen vor Augen, dass auch die Stadt entschlossener handeln und eine womöglich erneute Gefährdungslage verhindern muss“, fasst Detlef Ehlert (SPD) zusammen. „Nicht nur die Schäden, die durch die zu verurteilenden Rechtsverletzungen unmittelbar entstehen, sondern auch der Reputationsschaden für die Stadt und die Menschen in dem Ortsteil gebieten nunmehr den Beschluss einer solchen Verbotssatzung. Rettungskräfte und das Eigentum von Menschen zu beschädigen ist ein absolutes No-Go und muss durch eine solche Verbotszone unterbunden werden, damit die Ordnungskräfte bereits im Vorfeld eingreifen und jedwede Eskalation unterbinden können.“

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