Michaela Noll: Attraktive Förderbedingungen für nachhaltigen Klimaschutz!

Kreis · Am 1. Januar 2019 ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Sie knüpft an die erfolgreiche Förderung von Kälte- und Klimaanlagen an.

Michaela Noll (MdB)

Foto: Janin Kullmann

In allen geförderten Anwendungsbereichen dürfen ab sofort nur noch nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Erstmals werden auch CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert. Die neuen Förderbedingungen ermöglichen den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen.

Bei den stationären Anlagen ist die Förderung modular und umfassend aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinationsbonus in Anspruch nehmen.

Michaela Noll: "Von der Förderung können Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe profitieren. Darüber hinaus sind auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen förderberechtigt. Ich würde mich freuen, wenn sich einige Intuitionen aus meinem Wahlkreis um die Fördermöglichkeiten der Kälte-Klima-Richtlinie bewerben würden".

Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Weitere Informationen zur Richtlinie sowie ein Förderrechner finden sich auf der Internetseite der Nationalen Klima-schutzinitiative unter www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie.