Antragsformular am besten schon ausgefüllt mitbringen Jagdscheine gleich zu Jahresanfang verlängern

Kreis · Die Untere Jagdbehörde des Kreises Mettmann weist darauf hin, dass zum 31. März auslaufende Jagdscheine bereits ab Jahresbeginn verlängert werden können.

Das KSC empfiehlt Jägern, die Jagdscheinverlängerung in den Zeiten montags bis freitags zwischen 7.30 und 9 Uhr oder zwischen 14 und 15 Uhr (außer mittwochs und freitags) vornehmen zu lassen, da hier erfahrungsgemäß die geringsten Wartezeiten bestehen.

Für einen reibungslosen Ablauf bittet die Kreisverwaltung, den Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins bereits ausgefüllt mitzubringen. Das Antragsformular kann von der Homepage des Kreises Mettmann unter www.kreis-mettmann.de (Stichwort "Jagdscheine") heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ferner ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigung über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz über die beabsichtigte Gültigkeitsdauer des Jagdscheines bestätigt wird. Außerdem ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Wer nach bestandener Jägerprüfung erstmalig einen Jagdschein beantragt, wird gebeten, zuvor Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde aufzunehmen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Jagdschein zuletzt ein Jahr oder länger nicht verlängert wurde oder der Jagdschein erstmalig nach Zuzug in den Kreis Mettmann verlängert werden soll. In diesen Fällen wird die Bearbeitung nicht durch das KSC, sondern unmittelbar durch die Untere Jagdbehörde nach Terminvereinbarung durchgeführt. Ansprechpartnerin der Unteren Jagdbehörde ist Frau Timmermann, Telefon 02104/991636.

Weitere Informationen zu den Themen "Jagd" und "Jagdscheine" sind auf der Homepage des Kreises Mettmann unter www.kreis-mettmann.de in der Rubrik "Sicherheit & Ordnung" nachzulesen.

Die Untere Jagdbehörde befindet sich nach einem Umzug innerhalb des Gebäudes nun in den Räumen 4.257 und 4.258 unter der Anschrift Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann. Verlängert werden die Jagdscheine im Kreis-Service-Center (KSC) der Kreisverwaltung Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann.

Geöffnet ist das KSC montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr, montags und dienstags von 13 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17.30 Uhr.