Es gelten weiterhin die AHA-Regeln Neanderbad-Besuch nur mit 2G-Nachweis

Erkrath · Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung besteht ab sofort für den Einlass ins Neanderbad eine 2G-Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass sich Besucher des Neanderbades als genesen oder vollständig geimpft ausweisen müssen.

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Ausgenommen von der 2G- Regelung sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Weiterhin gilt für den Neanderbad-Besuch eine Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht befreit. Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand und Hygiene sind ebenfalls einzuhalten. Auch ist die ergänzte Haus- und Badeordnung weiterhin zu beachten.

„Die neue Regelung gilt sowohl für den öffentlichen Badebetrieb als auch für den Vereinssport“, informiert Lars Glörfeld, Leiter des Neanderbades. „Wir kontrollieren die 2G-Nachweise spätestens ab dem 26. November digital über die CovPassCheck-App. Besucher müssen ein Ausweisdokument mitführen.“

Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, werden von der Nutzung des Bades ausgeschlossen.

Die Verweildauer im Bad ist weiterhin auf 2,5 Stunden begrenzt. Die Eintrittskarten können wie gewohnt an der Kasse erworben werden.

Montags ist das Neanderbad für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. An den übrigen Tagen kann dienstags, mittwochs und freitags von 6.30 bis 21 Uhr und donnerstags von 6.30 bis 20 Uhr geschwommen werden. An den Wochenenden ist das Familien-und Freizeitbad von 8 bis 20 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen unter www.neanderbad.de.