Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine genossenschaftliche Wohnanlage mit 21 Wohneinheiten, einem Gästeapartment und einem Gemeinschaftsraum geschaffen. Hiervon sollen acht Wohneinheiten dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau zugeordnet werden, um auf diesem Wege ein gedeckeltes Mietniveau zu garantieren. Angestrebt ist eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Bebauung in Holzhybrid-Bauweise sowie eine Zertifizierung mit dem staatlichen Qualitätssiegel „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wofür besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität des Gebäudes erfüllt werden müssen.
Entsprechende Regelungen hierfür wurden im Städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung sind auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/bauleitplanung zu finden.
Zur Erschließung des Plangebietes sind ab dem 20. Februar erste Vorarbeiten notwendig. So müssen im nordwestlichen Teil der Fläche sowie daran angrenzend Bäume entfernt werden, um die spätere Zufahrt zu ermöglichen. Die Arbeiten sollen zur Wahrung der Brutschutzzeit bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Ersatzpflanzungen sowie weitere Maßnahmen zur ökologischen Baubegleitung wurden bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgelegt und werden entsprechend umgesetzt. Während der vorbereitenden Maßnahme muss der Fußweg nördlich der Schule, der die Winckelmannstraße und die Bergstraße miteinander verbindet, temporär gesperrt werden. Alternativ ist eine Verbindung über die Schliemannstraße oder über die Kattendahler Straße möglich.