Nun hat die Kommunalaufsicht die Beanstandung bestätigt und den Beschluss wieder aufgehoben. Die Gerhart-Hauptmann-Straße aus dem Vorfahrtsstraßennetz zu entlassen, verstößt gemäß der Verfügung des Landrates gegen geltendes Recht. So sind in der Verkehrsplanung neben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ebenso eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zur Bündelung und Abwicklung des motorisierten Verkehrs sicherzustellen. Auch die Bedürfnisse des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Wirtschaftsverkehrs müssen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus liegen auch keine Unfallschwerpunkte vor, die eine Anpassung rechtfertigen würden. Damit bleibt auf der Gerhart-Hauptmann-Straße die innerorts übliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde erhalten.
Im kommenden Mobilitätsausschuss am Mittwoch, den 10. April, um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses wird das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen. Dann wird über die weitere Verfahrensweise zur
Aufhebung des Beschlusses durch die Verfügung des Landrates gesprochen.