Arbeiten zur Wiederherstellung des Fußwegs im Ostteil des Unterbacher See beginnen am 15. November Hochwasserschäden werden beseitigt
Unterbach · Baumaßnahme am Unterbacher See: Die aufwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung eines Fußweges beginnen am Dienstag, 15. November, und werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.
Durch den erforderlichen Einsatz von großen Landmaschinen ist zeitweise mit Einschränkungen zu rechnen. Der parallel verlaufende Radweg bleibt für die Erholungssuchenden am Unterbacher See weiterhin begeh- und befahrbar.
Zum Schutz der artenreichen Vogelwelt am Unterbacher See wurden die Arbeiten auf den Zeitraum nach der Brutperiode verschoben. Ein entsprechendes ornithologisches Gutachten wurde erstellt.
Ebenso wurde bei der Terminierung der Arbeiten auf den reibungslosen Ablauf des beliebten „Martinslauf“ des SFD’75 mit über 2.000 Wettkämpfenden geachtet.
Die durch das Tief „Bernd“ mit dem Starkregenereignis vom 14. und 15. Juli 2021 verursachten Böschungsrutsche haben auch viele Bäume und Buschwerk entwurzelt. Die erforderlichen Arbeiten zur Gehölzentnahme beginnen am 15. November und sind für die gesamte KW 46 geplant. Ab der KW 47 wird nach Freilegung des Geländes ein vorgeschriebenes, ergänzendes Gutachten erstellt, das den Gesamtverlauf mit Massenermittlung projektiert.
Durch den fachgerechten Einbau von Füllboden, Füllkies auf der Achse des ehemaligen Uferprofils wird das alte Böschungsprofil lageweise von unten beginnend wieder aufgebaut und verdichtet. Mit einer umweltfreundlichen Schottertragschicht und einer abschließenden Deckschicht (Wassergebundene Wegedecke) wird der Fuß- und Wanderweg wieder hergestellt. Zusätzlich wird die Uferböschung teilweise durch terrassenweise Anordnung von Natursteinen nachhaltig gesichert.
Besonders erfreulich war die Nachricht Anfang März 2022 von der Bezirksregierung Düsseldorf, das dem Förderantrag zur Wiederherstellung des zerstörten Fuß- und Wanderweges im Ostteil durch „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ stattgegeben wurde und die Kosten in Höhe von 244.000 Euro (netto) vom Land NRW bereitgestellt werden.
Grundlage ist das von Bundestag und Bundesrat seinerzeit beschlossene Aufbauhilfegesetz 2021, das für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 rund 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereitstellt. In Nordrhein-Westfalen stehen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufond „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ bereit.
Alle Informationen rund um das Naherholungsgebiet finden Sie im Internet: www.unterbachersee.de.