Aufgeklärt So erklärt sich die Verkehrsregelung auf der Morper Allee, Bahnstraße und Schlüterstraße

Alt-Erkrath · Die aktuelle Beschilderung entlang des Radweges auf der Bahnstraße samt neuer Pikotogramme macht so manchem Leser Kopfzerbrechen, so dass wir einmal bei der Stadt nachgefragt haben und im Folgenden zum Thema aufklären:

Auf der Bahnstraße sowie Schlüterstraße in Alt-Erkrath weisen ab seit einiger Zeit mehrere weiße Fahrrad-Piktogramme auf den Radverkehr auf der Fahrspur in Richtung Kreuzstraße hin.

Foto: Stadt Erkrath

Die Achse Morper Allee, Bahnstraße und Schlüterstraße ist Bestandteil des städtischen Vorfahrtstraßennetzes, weshalb Geschwindigkeitsbeschränkungen hier nicht ohne Weiteres eingeführt werden können und einer besonderen Gefahrenlage bedürfen. Von der Düsseldorfer Straße aus kommend ist die Geschwindigkeit auf der Morper Allee ab dem Kurvenbereich kurz vor der Brücke auf 30 km/h reduziert. Grund hierfür ist die Einengung der Fahrbahn im Bereich der Brücke über die Düssel. Die Beschränkung auf 30 km/h von der Pestalozzistraße bis zur Freiheitstraße liegt darin begründet, dass sich der Streckenabschnitt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll möglichen Schwingungen des Untergrunds vorbeugen. Zur Verstetigung des Verkehrsflusses wurden die beiden sehr kurz aufeinander folgenden 30 km/h-Bereiche zusammengefasst. Die Beschilderung „30 km/h“ muss dabei an allen Einmündungen wiederholt werden, um einbiegende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen.

Von der Freiheitstraße bis zur Bismarckstraße gelten dann die innerorts üblichen 50 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen der Bismarckstraße und dem Kreisverkehr auf der Schlüterstraße wurde aufgrund des hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommens, dem Unfallhäufungspunkt an der Kreuzung Bismarckstraße/Bahnstraße sowie der für Radfahrende schwierigen Einfahrt vom S-Bahnhof Erkrath aus kommend in die Fußgängerzone auf Beschluss des Mobilitätsausschusses im Jahr 2022 eingeführt. Die Wiederholung der Beschilderung liegt auch hier (s.o.) in den Einmündungen begründet.

Auf Beschluss des Mobilitätsausschuss wurde in diesem Jahr zudem zwischen dem S-Bahnhof Erkrath und der Kreuzstraße eine Piktogrammkette für den Radverkehr aufgebracht. Die Piktogrammkette hat keinerlei Einfluss auf die Verkehrsregeln oder geltenden Geschwindigkeiten, sondern sensibilisiert lediglich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für den Radverkehr. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit der einzelnen Radfahrenden. Dabei gilt für diese weiterhin das Rechtsfahrgebot. Möchten Radfahrende jedoch vom Bahnhof aus kommend in die Fußgängerzone „einbiegen“, können sie sich im Kurvenbereich mittig aufstellen (der Verkehr hinter ihnen hat dann zu warten) und in die Fußgängerzone einfahren, wenn kein Gegenverkehr kommt. Die durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte verhindert zudem das „Überholen“ der Radfahrenden in diesem Bereich, da der erforderliche Mindestabstand ohne Überfahren der durchgezogenen Linie nicht möglich ist.

In umgekehrter Fahrtrichtung ist die Beschilderung hinsichtlich der Geschwindigkeitsregelungen analog zu betrachten. Zwischen Kreuzstraße und Bahnhof haben Radfahrende zudem die Wahl, ob diese auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren wollen – eine Radwegebenutzungspflicht besteht nicht.

Von der Kreuzstraße bis zum Kreisverkehr sind 50 km/h erlaubt. Zwischen dem Kreisverkehr auf der Schlüterstraße und der Bismarckstraße gilt auch in Fahrtrichtung Moper Allee aus den zuvor genannten Gründen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Nachdem diese nach der Bismarckstraße durch entsprechende Beschilderung wieder aufgehoben wurde, setzt eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im angesprochenen Überschwemmungsgebiet ein. Kurz nach der Brücke bis zur Düsseldorfer Straße sind dann wieder 50 km/h erlaubt.

Ergänzende Informationen zur Gefahrenstelle Bismarckstraße/Bahnstraße

Die auf der Bismarckstraße zurückgesetzte Haltlinie bewirkt zwei Dinge: Zum einen, dass die aus der Bahnstraße in die Morper Allee einfahrenden Busse ausreichend Platz zum Abbiegen haben. Zum anderen, dass die Kfz-Fahrerin beziehungsweise der Kfz-Fahrer vor der schlecht einsehbaren Kreuzung hält und somit ein möglicher Zusammenstoß mit entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrenden auf dem Einrichtungsradweg verhindert wird. Die Regelung hat dazu beigetragen, die Unfälle zu reduzieren. Darüber hinaus hat der Kfz-Fahrer gemäß § 8 Abs. 2 StVO auch nach einem Halt an einem so genannten Stopp-Zeichen nochmals an der Sichtlinie zu halten, wenn er erst von dort Einblick in den konträren Verkehr erhält.