Leserecho „Uneinsichtige Geschwindigkeitsbeschränkungen und alte Gefahrenherde“
Alt-Erkrath · Zur Pressemitteilung der Stadt Erkrath „So erklärt sich die Verkehrsregelung auf der Morper Allee, Bahnstraße und Schlüterstraße“ in der Ausgabe vom 8. Dezember 2023 haben wir folgenden Leserbrief erhalten.
„In der oben genannten Pressemitteilung der Stadt Erkrath steht, dass die Morper Allee, Bahnstraße und Schlüterstraße in Alt-Erkrath Bestandteil eines städtischen Vorfahrtstraßennetzes sind. Geschwindigkeitsbeschränkungen bedürfen hier einer besonderen Gefahrenlage. Laut meiner Untersuchung, ergibt sich nun folgendes Bild:
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Morper Allee
Autofahrer, die von der Düsseldorfer Straße auf der Morper Allee zum S-Bahnhof Erkrath fahren, kommen an drei 30 km/h-Schilder in Abständen von circa 80 Metern vorbei. Das letzte Schuld steht direkt hinter der Pestalozzistraße. Gibt es dort eine besondere Gefahrenlage? Circa 100 Meter später nämlich wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben. Und das genau vor der Kreuzung Morper Allee/Freiheitsstraße. Wer ließ die Schilder aufstellen? Und warum? Wäre es nicht sachgerechter, wenn das Schild „Aufhebung der 30 km/h“ hinter der Kreuzung aufgestellt würde, weil sich hier erstens zwei Straßen kreuzen und weil sich hier zum zweiten auf der Kreuzung eine Haltestelle befindet, über die der Autofahrer jetzt mit 50 km/h hinwegfahren darf in Richtung S-Bahnhof?!
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Schlüterstraße
In Richtung Friedhof fahrend stehen auf ihr - direkt hinter der Ampel - ein 30km/h-Schild, dahinter im Abstand von circa 80 Metern ein zweites. Wer ließ das zweite Schild aufstellen? Und warum? Wo liegt die besondere Gefahrenlage auf diesem Straßenstück? Schließlich werden die 30 km/h (und damit die Gefahrenlage?) nach 50 Metern wieder aufgehoben - und das circa 30 Meter vor dem Kreisverkehr. Mit 50 km/h also dann durch den Kreisverkehr Richtung Friedhof oder zum Supermarkt? In diese Richtung, auf dieser Seite der Schlüterstraße. Ja! Wer ließ die Schilder auf dieser Seite der Schlüterstraße aufstellen? Und warum? In entgegengesetzter Richtung, vom Friedhof kommend ist alles anders. Vernünftig! Hier steht nämlich vor dem Kreisverkehr ein 30 km/h-Schild. Hier also mit 30 km/h durch den Kreisverkehr oder zum Supermarkt. Einleuchtend auch das 30 km/h-Schild vor der Durchfahrt durch die mit Ampeln geregelte Gefahrenzone „Schlüterstraße/Bahnstraße“. Das Schild steht erneut vor der Kreissparkasse. Die Vorschrift wird dann aber circa 50 Meter später ausgerechnet vor der Gefahrenzone Bismarckstraße/Bahnstraße wieder aufgehoben. Warum?
Zurück zur Morper Allee
Mit 50 km/h geht es also weiter über die Kreuzung Freiheitsstraße/Morper Allee hinweg. Kurz hinter der Kreuzung steht ein 30 km/h-Schild - schon länger - wegen „Straßenschäden“. Ein Aufhebungsschild fehlt auf dieser Seite der Morper Allee. Angeblich sollen hinter der Brücke wieder 50 km/h gelten, so die Stadt in der oben genannten Pressemitteilung. Schilder, die das erlauben, fehlen. Gott sei Dank!
Die Fahrrad-Piktogramme
Die neuen Fahrrad-Piktogramme zwischen S-Bahnhof und Kreuzstraße, auf der Bahnstraße und der Schlüterstraße machen die Straßenhälften für den Radfahrer nur geringfügig sicherer. Das gilt auch für die durch 30 km/h-Schilder und Ampeln geordnete Gefahrenzone „Bahnstraße/Schlüterstraße“. Eine Fahrradampel könnte für mehr Sicherheit sorgen. Mit Sicherheit jedoch würde ein Zwei-Richtungs-Radweg vom S-Bahnhof in die Fußgängerzone das Gefahrenpotenzial beseitigen; denn er ist und bleibt der sicherste Radweg in die Fußgängerzone. Wo sind die Ratsmitglieder aus CDU, SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen geblieben, die vor der Kommunalwahl 2020 beteuerten: „Ich bin für den Zwei-Richtungs-Radweg, für die Umwandlung des bestehenden Radweges neben der Bahnstraße in eben diesen“ vom S-Bahnhof bis zur Kreissparkasse (Lokal Anzeiger Erkrath, 9. September 2020).
Die Haltelinie und das Schild
Die Haltelinie auf der Bismarckstraße, die nicht der Sichtlinie entspricht, blieb wo sie war. Sie wurde nicht nach vorn verlegt. Auf das Schild „Achtung, Radfahrer aus beiden Richtungen“ blieb, wo es vor gut fünf Jahren extra hingestellt worden ist. Der Autofahrer glaubt also, dass er sich einem Zwei-Richtungs-Radweg nähert. Gut so!
Ausblick
Die Reform der Straßenverkehrsverordnung ist Ende Dezember 2023 gescheitert. Die Kommunen sollten größeren Spielraum in der Verkehrspolitik bekommen. Vielleicht macht die „Ampel“ noch in diesem Jahr einen neuen Anlauf. Zumindest die Diskriminierung der Väter müsste aufhören: Auch in Erkrath stehen immer noch viele Schilder, die nur für „Mutter mit Kind“ Vorrechte fordern.“
Manfred Bunte, Erkrath
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