Zur Vorgeschichte der Stadterhebung Erkraths
Erkrath · Am Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 lebten in Erkrath circa 7.300 Einwohner. Diese Zahl hatte sich Anfang der 1960-er Jahre mit einer Einwohnerzahl von rund 15.300 Personen mehr als verdoppelt.
Der Anstieg beruhte auf dem Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und der DDR sowie aus den im Krieg stark zerstörten benachbarten Großstädten. Für die vorhandenen und die neuen Einwohner musste nicht nur Wohnraum geschaffen, sondern auch Verwaltungseinrichtungen, Schulen, Gewerbe, Verkehrsanbindungen etc. angepasst werden.
Allein die im Jahre 1955 gegründete Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eGmbH. Erkrath hatte bis Anfang der 1960-er Jahre 78 Häuser mit 408 Wohnungen errichtet. Weitere 200 Wohnungen waren zu diesem Zeitpunkt im Bau. Diese Bauten waren notwendig zur Beseitigung der damaligen großen Wohnungsnot, die durch den Zuzug von Neubürgern aufgrund der Kriegsereignisse sowie von Fachkräften für die sich entwickelnde Erkrather Industrie entstand. Durch Erweiterung der vorhandenen und Ansiedlung neuer Industrien mussten weitere größere Wohnungsbauvorhaben durchgeführt werden, denn auch die Struktur der Gemeinde Erkrath hatte sich seit der Selbständigkeit 1898 völlig gewandelt: aus einer Landgemeinde war eine Industriegemeinde geworden.
Aufgrund der starken Bebauung wurde damit gerechnet, dass die Einwohnerzahl künftig noch weiter steigen würde — man erwartete einen Anstieg auf 20.000 Einwohner — und damit war Erkrath eine so genannte "Schnellwachsgemeinde".
Aufgrund all dieser Veränderungen hatte Erkrath sich zu einer Kleinstadt entwickelt. Am 27. März 1962 stellte der Erkrather Gemeinderat fest, dass im Hinblick auf die benachbarte Landeshauptstadt die Erhebung zur Stadt sinnvoll sei, und beschloss mit 25 Ja- und 3 Nein-Stimmen: "Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Erlangung der Stadtrechte zu stellen."
Das Amt des Bürgermeisters bekleidete zu diesem Zeitpunkt Gertrud Thomé, später verheiratete Küpper (ab Juni 1962), ihr Stellvertreter war Wilhelm Keul. Beide waren seit 27. März 1961 im Amt. Nach den Kommunalwahlen vom 19. März 1961 ergab sich folgende Sitzverteilung im Rat: CDU 10, SPD 7, Zentrum 2, FDP 1 und UWG 7 Gemeindevertreter.
Leiter der Gemeindeverwaltung war Gemeindedirektor Albert Peters. Er bekleidete dieses Amt seit 1953 und hatte sich seitdem als engagierter "Macher" erwiesen, der sich mit aller Kraft für die Entwicklung seiner Gemeinde einsetzte.
Wichtigste Grundlage für eine Erhebung zur Stadt war § 10, Abs. 2 der Gemeindeordnung vom 28. Oktober 1952, der besagte, dass Gemeinden die Bezeichnung "Stadt" führen, denen diese Bezeichnung entweder nach dem bisherigen Recht zusteht oder aber auf Antrag von der Landesregierung verliehen wurde. Laut Nr. 4 der 1. Verwaltungsverordnung zur GO vom 1. November 1952 sollte die Bezeichnung "Stadt" nur solchen Gemeinden verliehen werden, die nach Struktur, Siedlungsform, Gebietsumfang, Einwohnerzahl und anderen, die soziale und kulturelle Eigenart der örtlichen Gemeinschaft bestimmenden Merkmalen, tatsächlich städtisches Gepräge hatten.
Weitere Festlegungen bestanden nicht, jedoch hatten sich bereits verwaltungsmäßige Grundsätze gebildet, nach denen die Verleihung der Bezeichnung "Stadt" behandelt wurde. Sie hatten bereits sechs Verleihungsvorgängen aus den Jahren 1955 bis 1960 zugrunde gelegen und dienten auch dem Erkrather Gemeindedirektor als Richtlinien. Er legte in einer Denkschrift ausführlich dar, was in Erkrath in den vorangegangenen Jahren erreicht worden war.
Nach dem oben erwähnten Auftrag des Rates an die Gemeindeverwaltung, führten Bürgermeisterin Küpper und Gemeindedirektor Peters zunächst Gespräche mit dem Nordrhein-Westfälischen Städtebund, dem Kreis und der Bezirksregierung. Der offizielle Antrag der Gemeinde Erkrath auf die Erhebung zur Stadt erfolgte am 11. Juli 1963. Ihm lag die bereits erwähnte Denkschrift des Stadtdirektors über die Situation in der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt bei. Vorerst mussten die Erkrather jedoch noch warten. 1964 wies Gemeindedirektor Peters in einem Aufsatz in der Zeitschrift "Kommunalpolitische Blätter" gewissermaßen zur Erinnerung an den Antrag noch einmal auf die Entwicklung Erkraths nach 1945 und die Leistung der Gemeinde bezüglich der Bewältigung der damit zusammenhängenden Probleme hin.
Am 15. März 1966 erfolgte der Beschluss der Landesregierung, der Gemeinde Erkrath die Bezeichnung "Stadt" zu verleihen. Unter diesem Datum ist auch die entsprechende Urkunde ausgestellt. In Kraft trat der Beschluss jedoch erst mit der Überreichung dieser Urkunde am 28. Juni 1966. Bis zu diesem Zeitpunkt bezeichnete sich der Rat immer noch als Gemeinderat, Albert Peters als Gemeindedirektor. Erst danach tauchte in offiziellen Unterlagen die Bezeichnung Stadtrat, Stadtdirektor etc. auf.
Die Erkrather hatten einen wichtigen Schritt getan, der sich bei der Kommunalreform von 1975 noch als wichtig erweisen sollte. Am 28. Juni 1966 und am Vorabend dieses Tages wurde aber erst einmal kräftig gefeiert.