Für Geboosterte entfällt die Testpflicht Neanderbad-Besuch nur mit 2G-Plus-Nachweis

Erkrath · Nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind ab Donnerstag, 13. Januar, geboosterte Personen im Rahmen der 2G-Plus-Regel getesteten Personen gleichgestellt und benötigen daher für den Zutritt ins Neanderbad keinen zusätzlichen negativen Antigen-Schnelltest.

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Seit dem 28. Dezember 2021 besteht für den Einlass ins Neanderbad eine 2G-Plus-Nachweispflicht. Damit ist der Neanderbad-Besuch nur möglich mit einem vollständigen Impfnachweis oder einem Genesenen-nachweis sowie einem offiziellen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zur Identifizierung muss jeder Gast einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Kinder und Jugendliche bis zum Schuleintritt sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt und gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als negativ getestet.

„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Neanderbad keine Vor-Ort-Testung anbieten und keine Selbsttests akzeptieren“, informiert Lars Glörfeld, Leiter des Neanderbades.

Weiterhin gilt im Neanderbad eine Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht befreit. Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand und Hygiene sind ebenfalls einzuhalten. Auch ist die ergänzte Haus- und Badeordnung weiterhin zu beachten. Die Verweildauer im Bad ist weiterhin auf 2,5 Stunden begrenzt. Die Eintrittskarten können wie gewohnt an der Kasse erworben werden. Weitere Informationen unter www.neanderbad.de.