Krankenversicherung im Ausland Krankenversicherung: Was passiert bei einem Umzug ins Ausland

Die Krankenversicherung ist ein hohes Gut in Deutschland. Sie ist einerseits wichtig, um in Notlagen nicht nur Hilfe zu bekommen, sondern auch finanzielle Unterstützung zu erhalten. So werden weder Unfälle noch Krankheiten zur Ursache für Privatinsolvenzen. Andererseits ist die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung in Deutschland auch einfach Pflicht. Doch was ist, wenn man über die Grenzen hinausschaut? Dann stellt sich die Frage, wie Absicherung funktioniert und ob es Dinge zu beachten gibt.

Nicht erst auf den Ernstfall warten: Krankenversicherungsfragen lieber heute klären.

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Abmelden aus Deutschland

Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland anmeldet, ist auch verpflichtet, sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern zu lassen. Sich gegen diese Regelung zu wehren, kann sehr teuer werden. Denn wird man ohne Versicherung erwischt, drohen heftige Nachzahlungen. Eine fehlende Mitgliedschaft ist also keine Straftat, aber sie kann zu finanziellen Problemen führen, wenn plötzlich Nachzahlungen fällig werden. Außerdem erhält man ohne Versicherung nur die absolute Grundversorgung und somit oftmals keine optimale Behandlung.

Wer dauerhaft in ein anderes Land zieht, wird sich in Deutschland abmelden – somit entfällt auch die Pflicht zur Krankenversicherung. Natürlich sollte sich so schnell wie möglich darum gekümmert werden, im neuen Land eine Krankenversicherung abzuschließen. Denn während die deutsche Krankenversicherung bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland immer greift, kann man komplett ohne Versicherung auf zehntausenden Euro Schulden sitzen bleiben.

Besonderheiten in anderen EU-Ländern und der Schweiz

Die Europäische Union und weitere europäische Länder wie die Schweiz haben ein Abkommen zur Absicherung der Bürger geschlossen. Somit sind Reisende grundsätzlich auch im europäischen Ausland mitversichert. Doch bei einem Umzug muss mehr beachtet werden.

Wer beispielsweise in die Schweiz ziehen möchte, der muss sich auch in der Schweiz krankenversichern lassen: Krankenkasse Schweiz. Der Eintritt muss innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung beim Meldeamt geschehen. Die Grundversicherung ist in der Schweiz genauso Pflicht wie in Deutschland. Es kann sinnvoll sein, sich online oder bei den Krankenkassen selbst zu informieren. So gibt es Unterschiede bei der Höhe der Selbstbeteiligung und natürlich auch bei den Leistungen, die man erhält. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!

Auch in anderen Ländern wie Spanien, Frankreich oder Dänemark gibt es kleine und große Faktoren zu bedenken. Ganz besonders dann, wenn man mit der Familie ins Ausland zieht. Es ist zwar in europäischen Ländern recht leicht, umzuziehen und die Krankenkasse zu wechseln, doch regionale Unterschiede bleiben bestehen.

Unterscheidung zwischen Umzug, Aufenthalt und Urlaub

Es klang bereits an: Wer nur für eine begrenzte Zeit ins europäische Ausland reist, muss sich keine Sorgen machen. Die heimische Krankenversicherung deckt Grundleistungen ab. Bei längeren Aufenthalten – zum Beispiel für Arbeitseinsätze – kann es jedoch auch schon mal zu Problemen kommen. Daher sollte alles, was nicht direkt als Urlaub zu erkennen ist, kurz mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Im nicht-europäischen Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Zum einen, weil die deutsche Versicherung nicht greift, sofern keine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Wichtiger ist aber, dass ein Unfall oder eine Krankheit den finanziellen Ruin bedeuten könnten. In Ländern wie Australien oder den USA entstehen horrende Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt, die man ohne Auslandskrankenversicherung über Jahrzehnte hinweg abzahlen wird.