CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Christian Untrieser zur vorläufigen Rechnung für die Gemeindefinanzierung 2023 „Hohe Zuweisung von rund 18 Millionen Euro vom Land für Erkrath“
Erkrath · Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen – insbesondere Erkrath. Nach vorläufigen Berechnungen erhält Erkrath im kommenden Jahr 18.005.501,41 Euro vom Land NRW.
„Dies ist ein klares Signal vom Land. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag die Summe für Erkrath bei rund elf Millionen Euro und die im Jahr 2017 bei rund sechs Millionen Euro. Das ist ein bedeutender Zuwachs in nur wenigen Jahren. Das Land steht fest an der Seite der Kommunen, denn gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christian Untrieser und erklärt weiter: „Unser Ziel ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können. So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist.“
Insgesamt fließen gemäß den durch die schwarz-grüne Landesregierung beschlossenen Eckpunkten mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. Dies ergibt die vom Heimat- und Kommunalministerium vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023.
Hintergrund: Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung. Die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können. Das GFG wird jetzt zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.