Infostand Bürgerbegehren zum Erbbaurecht im Gewerbegebiet Neanderhöhe

Erkrath · Nachdem Bürgermeister Christoph Schulz schon vor Monaten den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht im Gewerbegebiet Neanderhöhe die Zusage gab, im Falle des gerichtlichen Zuspruchs ihren Weg durch einen Ratsbürgerentscheid zu unterstützten, liegt nun das entsprechende Urteil vom Oberverwaltungsgericht vor.

Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink - die drei Initiator*innen des Bürgerbegehrens zum „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“.

Foto: Börner

Bürgermeister Schulz nimmt das Thema prompt auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung. „Damit sind nicht nur die Initiatoren der Erbbaurechtsidee für Erkrather Gewerbeflächen, sondern alle in der Stadt Erkrath Gewinner dieser demokratischen Entscheidung“ bemerkt Sabine Börner. Philipp Kloevekorn verlässt sich jetzt auf einen gut abgesprochenen Termin zur Stimmabgabe, denn bei diesem wichtigen Thema sollten alle Erkrather Bürger vorab ausreichend Gelegenheit haben, sich zu informieren und auszutauschen. Börner, Kloevekorn und Stertenbrink stehen den Erkratherinnen und Erkrathern gerne zur Verfügung, um den Sinn des Erbbaurechts gegenüber dem Verkauf zu erläutern. „Eine gemeinsame Veranstaltung mit der Stadtverwaltung und entsprechenden Fachreferenten wäre ein tolles Ereignis, um schließlich via Bürgerabstimmung zu den besten Lösungen für Erkrath zu kommen“, lenkt Stertenbrink den Blick in die Zukunft. Mehr zum Thema gibt es am 8. Mai 19 bis 20.45 in den Saal Neandertal im Forum Sandheide, Hildener Straße 28 in Hochdahl.