Mülltonnenbrand in Hochdahl Zeuge zeigt Zivilcourage
Hochdahl · Am 16. Januar 2022 konnten drei Jugendliche nach einem Mülleimerbrand auf einem Schulhof an der Rankestraße in Hochdahl, dank eines couragierten Zeugen, gestellt werden. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Das war geschehen: Gegen 16.35 Uhr wurde die Polizei aufgrund eines in Brand gesetzten Mülleimers auf den Pausenhof des Gymnasium Hochdahl an der Rankestraße alarmiert. Die Beamten konnten den brennenden Inhalt des Mülleimers dank ihres im Streifenwagen mitgeführten Feuerlöschers unmittelbar löschen. Da der Mülleimer frei zugänglich positioniert ist, wurden durch das Brandgeschehen glücklicherweise weder Gebäudeteile noch andere Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen.
Vor Ort konnten die Beamten drei Jugendliche antreffen, welche zunächst die Flucht ergriffen. Der anwesende 45-jähriger Zeuge, welcher die Polizei verständigt hatte, stoppte couragiert die Flucht eines 14-jährigen Erkrathers, indem er ihn festhielt. Die 16-jährige Begleiterin brach daraufhin ihre Flucht ab, sodass zunächst zwei der drei jugendlichen Tatverdächtigen auf dem Schulhof zum Sachverhalt befragt werden konnten.
Die Jugendlichen machten Angaben zu dem noch flüchtigen, dritten Tatverdächtigen, einem 14-jährigen Erkrather, welcher das Feuer gelegt haben soll. Er wurde im Rahmen einer eingeleiteten Nahbereichsfahndung durch weitere Einsatzkräfte an seiner Wohnanschrift angetroffen und in Anwesenheit seiner Erziehungsberechtigten zum Sachverhalt angehört.
Im Rahmen der Sachverhaltsklärung wurde bekannt, dass am selben Tag, gegen 14.40 Uhr, bereits der Inhalt eines anderen Mülleimers in Brand gesetzt worden war. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen kann der 14-Jährige nicht nur für die Inbrandsetzung des Mülleimers am Samstagnachmittag, sondern auch für die Tat am Mittag verantwortlich gemacht werden.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Brandstiftung gegen die jugendlichen Tatverdächtigen ein und stellten zu weiteren Beweiszwecken ein Mobiltelefon mit mutmaßlichen Aufzeichnungen der Tat sicher.
Da der 14-jährige Erkrather den couragierten Zeuge bei dessen Versuch, ihn an der Flucht zu hindern geschlagen und leicht verletzt hatte, muss sich der Jugendliche nun auch wegen einer Körperverletzung verantworten.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Jugendliche an der Polizeiwache an Ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Beamten schätzen den entstandenen Sachschaden auf wenige hundert Euro.