„Wir vom Vereinsvorstand haben erhebliche Zweifel, ob der von e.on für das Jahr 2022 aufgrund der in Hochdahl zu Grunde gelegten Preisänderungsklausel ermittelte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) von mehr als 21 Cent netto rechtmäßig ist“, sagt Dr. Klaus Kellings vom Vorstandsteam.
„Für unsere Rechtsauffassung spricht auch die inzwischen von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beim Oberlandesgericht Hamm eingereichte Sammelklage (Abhilfeklage) sowie das auf Initiative der Landeskartellbehörde in NRW eingeleitete Überprüfungsverfahren des Bundeskartellamtes. Wir raten den Fernwärmekunden, sich durch eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) an der Sammelklage der Verbraucherzentrale zu beteiligen und zusätzlich aufgrund der erheblichen rechtlichen Bedenken vom Gesamt-Rechnungsbetrag (2022) mindestens 20 Prozent einzubehalten und nicht an e.on zu überweisen, bis die Rechtslage geklärt ist.“
Ein passendes Musterschreiben kann von der Vereins-Webseite (fernwaerme-hochdahl.de) heruntergeladen werden.