Zweiter „Offener Brief“ zum Hochdahler Stadtweiher Fakten-Check zum Stadtweiherdilemma
Hochdahl · Zur öffentlichen Präsentation des Stadtweiherprojektes durch die Stadt am 15. September erreichte uns folgende Leserzuschrift:
„Die Erkrather lieben ihren Stadtweiher; deshalb gehört jede drohende Verschlechterung auf den Prüfstand und deshalb hier einige nüchterne Überlegungen zum Beck-Gutachten:
1. Versiegelung und Versickerung
Laut Beck-Gutachten ist der Grundwasserstand von 1975 bis 2020 um vier Meter gesunken, verursacht durch die mit der Bautätigkeit verbundene Bodenversiegelung. Eine andere Ursache sei auszuschließen. Aber Hochdahl ist seit 1980 im Wesentlichen fertig und der Stadtweiher war trotzdem bis 2017 immer gut gefüllt. Also war der Wasserstand des Weihers vom Grundwasser über 37 Jahre hinweg abgekoppelt. Verdunstung, Versickerung und Abfluss wurden durch Zufluss und Niederschlag ausgeglichen. Das war nur bei einer dafür ausreichenden Dichte der Teichsohle möglich. Das hat sich bis heute nicht geändert.
Die in den Unterlagen angegebenen Durchlässigkeitsbeiwerte (Kf) kann ich nicht überprüfen; die daraus gezogenen Schlussfolgerungen widersprechen aber den tatsächlichen Verhältnissen. Im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist Versickerung zu fördern, weil es ohne sie keine Grundwasserbildung gibt, nicht aber die geplante Versiegelung des Restweihers, weil damit die Grundwasserbildung über die schon vorhandene Bodenversiegelung hinaus verhindert wird, zumal in Erkrath zusätzliche Bodenversiegelungen in großem Umfang bevorstehen (Neanderhöhe, Wimmersberg).
2. Zufluss und Abfluss
In der Präsentation wird in Diagrammen der Zufluss von 2015 bis 2020 dargestellt: der Sedentaler Bach brachte insgesamt 60.000 cbm, der Kattendahler Graben 50.000 cbm. Heruntergerechnet beträgt der durchschnittliche Zufluss durch den Sedentaler Bach 0,38 Liter/Sekunde, durch den Kattendahler Graben 0,32 l/s, also zusammen 0,7 l/s. Der geplante Abfluss aus dem Weiher in den Sedentaler Bach von 1 l/s ist also unmöglich, kann keine Planungsprämisse sein und ist ein widersinniges k.o.-Kriterium.
3. Wiederauffüllung und Dauerbetrieb des Weihers
Ein Fehler des Gutachtens könnte sein, dass Wiederauffüllung und Dauerbetrieb des Weihers nicht getrennt untersucht werden. Zunächst muss konzipiert werden, wie der Weiher in Zukunft kontinuierlich betrieben werden kann. Nach dem Gutachten bleiben die Niederschläge in Zukunft zumindest gleich bzw. nehmen sogar zu. Das Wetter wird allerdings heftiger, also stärkerer Regen und stärkere Regenlosigkeit. Es geht also darum, das anfallende Regenwasser nicht einfach ablaufen zu lassen, sondern es in den Weiher beziehungsweise in andere Reservoire zu leiten, um Wasservorrat anzulegen. Möglich wäre dies durch zusätzliche Direkteinleitungen von Dächern (Willbecker Straße) und anderen versiegelten Flächen (Hochdahler Markt, Verdunplatz) und durch Zuführung aus den umliegenden Regenrückhaltebecken. Die Wiederauffüllung des Weihers ist ein gesonderter Planungsschritt.
Hier käme der Gedanke von Herbert Bander in Betracht, für den Zeitraum der Wiederbefüllung vom Mahnerter Bach auf kurzem Weg eine Leitung zum Stadtweiher zu legen, durch die insbesondere bei Starkregenereignissen zusätzlich Wasser in den Weiher geleitet wird.
4. Zukunftsaufgaben
Das Gutachten ist auch wegen folgender Unterlassung mangelhaft: anhand der Prognosedaten bis 2050 muss der Gutachter dem Auftraggeber, also der Stadt, Hinweise zu geben, wie er mit den Zukunftsproblemen (Starkregen/Dürre) zurechtkommen könnte. Das fehlt völlig! Ereignisse wie das Hochwasser am 14./15. Juli können sich jederzeit wiederholen; zur Minderung der davon ausgehenden Gefahren könnte auch der Stadtweiher einen wesentlichen Beitrag leisten; würde man bei Starkregen das Wasser im Stadtweiher nur um 1,00 m über den Minimalwasserstand steigen lassen, würde er 30.000 cbm Wasser zurückhalten können. Das scheint aber nicht ins derzeitige Konzept zu passen. Schade!
Hans-Ulrich Zastrau, Erkrath
Hinweis
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