Der Handwerkerkreis Erkrath äußert sich zur Gesetzesneuerung Meisterpflicht ist wieder eingeführt

Alt-Erkrath · Aufatmen in Deutschlands Handwerksbetrieben und im Handwerkerkreis Erkrath: Ab sofort gilt die Meisterpflicht für zwölf weitere Gewerke des Handwerks. Das neue Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung ist nun in Kraft.

Sie stehen für Qualität im deutschen Handwerk: Otmar Langer, Michael Wemmers, Rico Blümchen und Axel Nölling vom Handwerkerkreis Erkrath.

Foto: nic

(nic) Als 2004 die Bundesregierung beschloss, in 53 Gewerken die Meisterpflicht abzuschaffen, erhoffte sich diese einen größeren Wettbewerb und wirtschaftliches Wachstum durch vermehrte Betriebsneugründungen. Die Folgen waren allerdings ganz anderer Natur: stark zurückgehende Ausbildungsleistung, weniger Fachkräfte, nachlassende Bestandsfähigkeit der Betriebe, abnehmende Qualität und weniger Verbraucherschutz für die Kunden. Von Anfang warnten deutsche Meisterbetriebe davor, dass diese Gesetzesänderung dem Handwerk mehr schaden als nützen würde. „In dieser Zeit wurde viel Schindluder getrieben, viel Pfusch im Handwerk“, weiß Michael Wemmers, Mitglied im Handwerkerkreis Erkrath. „Ausbaden mussten es am Ende dann in der Regel die Meisterbetriebe und der Kunde zahlte quasi doppelt“, so Axel Nölling, Vorstandsvorsitzender des Handwerkerkreises Erkrath. Der Meistertitel ist ein Qualitätssiegel für fundiertes Wissen, eine saubere Ausführung und ein klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung in unserem weltweit geachteten dualen Ausbildungssystem. Der Handwerkerkreis Erkrath hat sich in all’ den Jahren seit 2004 immer wieder bei Politik und Wirtschaft stark gemacht, den Meistertitel in den betroffenen Gewerken wieder einzuführen. „ Die Sachverständigen-Gutachten sind in den letzten 16 Jahren im Handwerk durch qualitativ minderwertige Arbeit stark gestiegen und das deutsche Handwerk hat durch diese schwarzen Schafe einen herben Imageschaden genommen. Das war wirklich nicht mehr lustig“, so Wemmers. Sein Kollege Rico Blümchen erinnert sich: „Ich kam zu einem Kunden, der zuvor sein Badezimmer komplett hat sanieren lassen. Leider drang danach Feuchtigkeit durch die Wände, weil nicht sauber gearbeitet worden war und Lötnähte undicht waren. Ich musste das komplette Bad demontieren.“ Doch solche und andere Fälle dürften in Zukunft hoffentlich mehrheitlich der Vergangenheit angehören.

In folgenden Handwerksgewerken ist nun die Meisterpflicht wieder eingeführt:

- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

- Betonstein- und Terrazzohersteller

- Estrichleger

- Behälter- und Apparatebauer

- Parkettleger

- Rollladen- und Sonnenschutztechniker

- Drechsler und Holzspielzeugmacher

- Böttcher

- Raumausstatter

- Glasveredler

- Orgel- und Harmoniumbauer

- Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Für Betriebe, die vor der Änderung der HWO in den zwölf betreffenden Gewerken gegründet wurden, gilt Bestandsschutz. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist der Meisterbrief ein wichtiges Gütesiegel für handwerkliche Qualität und für die deutsche Wirtschaft insgesamt. In Deutschland gäbe es, wie Altmaier sagt, die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten Europäischen Union und weltweit. Das sei gerade auch der Ausbildungsleistung des Handwerks zu verdanken. „Was viele Azubis und Gesellen nicht wissen, ein Meistertitel berechtigt auch zum Studium und öffnet damit die Türen zu vielen Bereichen, beispielsweise in die Selbstständigkeit und in die Industrie“, so Nölling. Der Handwerkerkreis Erkrath pflegt durch Kooperationsprojekte gute Kontakte zu den lokalen Schulen und klärt dort auch unter anderem auf, welches Potenzial im Handwerk steckt.

(nic)