Leserecho „Dem können wir nur zustimmen“
Alt-Erkrath · Zu unserem Aufmacher in der letzten Woche "Radeln gegen den Strom" erreichten uns folgende Leserzuschriften.
"Herr Bunte hat absolut Recht, den Radweg Bahn- und Schlüterstraße in beiden Richtungen zuzulassen. Wenn man vom Bahnhof aus Richtung Fußgängerzone fahren, wird man auf dieser engen Straße von den Fahrzeugen fast gestreift. Dann muss man Ecke Schlüterstraße mitten auf der Straße anhalten, um den Rechtsverkehr vorzulassen. Die Autofahrer, die rechts in die Schlüterstraße fahren wollen, stauen sich und reagieren entsprechend. Will man mit dem Rad die Schlüterstraße in Richtung Friedhof hochfahren, kann es etwas wackelig werden, da man den Steilen Berg nur mit viel Kraft beim Pedaltreten hochkommt. Busse und Autos fahren dann viel zu dicht, um den Radfahrer zu überholen. Eine Lösung wäre, die Bahn- und Schlüterstraße als Einbahnstraße zu deklarieren, dann bleibt noch genug Platz für einen weiteren Radweg."
Susanne Urban, Erkrath
"Ich stimme der Argumentation von Manfred Bunte im vollem Umfang zu, dass der Radweg an der Schlüter-und Bahnstraße für Radfahrer in beiden Richtungen genutzt werden sollte.
1.) Diese Radwege wurden mit Sicherheit - auch von dem damaligen Bürgermeister Arno Werner - zur Nutzung für Radfahrer in beide Richtungen angelegt. Dies ist in der Anlage dieser Radwege klar zu erkennen, denn die Anfänge und Endungen dieser Radwege lassen keine andere Nutzung erkennen.
2.) Der Argumentation von Bürgermeister Christoph Schulz, dass die Einmündung von der Bismarkstraße vom Autoverkehr in die Bahnstraße gefährlich für die Radfahrer auf den Radwegen der Bahnstraße sein würde, kann ich in keiner Weise folgen, denn ich habe als Autofahrer die verdammte Plicht an der Einmündung zur Bahnstraße an der Haltelinie zu halten und dann im Schritttempo mit Einsichtnahme in die Bahnstraße auf Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen und deren Vorfahrt zu achten. Hier sollte geprüft werden, ob die Haltelinie für Verkehrsteilnehmer zur Einmündung von der Bismarck- in die Bahnstaße um rund drei bis vier Meter vorverlegt werden kann.
3.) Ich und viele andere Radfahrer benutzen diese Radwege schon immer in beide Richtungen, so wie das Verkehrsschild auf der Bismarkstraße vor der Einmündung zeigt, dass der Radverkehr in beiden Richtungen auf der Bahnstraße erfolgt. Auch zeigt der Anfang des Radweges auf der Bahnstraße von der Morper Allee kommend, dass hier der Radweg in Richtung Rathaus beginnt, und so geplant auch mit Überquerung der Bahnstraße für Radfahrer vom Bahnhofsvorplatz zur Stadtbüchereiseite vorgesehen war. Unerklärlich ist mir deshalb, warum kürzlich dieser Radweg in diesem Bereich, mit Pollern versperrt wurde. Diese Maßnahmen sind ein Schlag ins Gesicht für die Unterstützer einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik für die Stadt Erkrath. Auch aus Sicht einer umweltgerechten Verkehrspolitik ist das ein Problem.
4.) Geprüft sollte meiner Meinung nach auch die Möglichkeit einer Weiterführung des vorhandenen Radweges vom Ende der Bahnstraße in Richtung Morperallee auf der Südseite bis auf Höhe der Düsselstraße auf dem vorhandenen Bürgersteig. Hierbei könnte ein kleiner Streifen des stadteigenen Grundstückes in diesem Bereich zur Verbreiterung des 'Bürgersteiges mit Radweg' genutzt werden. Die Kosten hierfür dürften wohl nur einen Bruchteil der Kosten für beispielsweise die Erstellung der neuen Feuerwachen betragen, aber genau so sinnvoll hiermit angelegt werden."
Hans Bordel, Erkrath
"Ich möchte Manfred Bunte hundertprozentig unterstützen! Wer die gängige Praxis, den Radweg von beiden Seiten zu benutzen, für brandgefährlich hält, möge mal 'vorschriftsmäßig' vom Bahnhof kommend auf der Straße radeln und in die Fußgängerzone einbiegen. Dies ist meines Erachtens nach eine von Radfahreren gern genutzte Route. Wenn der Fuß-/Radweg als zu schmal für beidseitigen Verkehr angesehen wird, was ist ist dann mit dem stellenweise viel schmaleren Fuß- und
Radweg auf der Düsseldorfer Straße zwischen Morper Alle und Gink?"
Monika Hollunder, Erkrath
"Man glaubt es kaum: Besagter Fahrradweg, breit wie eine Autobahn, darf nur in einer Richtung befahren werden. Dafür müssen Fahrradfahrer, besonders die, die von der Kaiserhofseite (Bürgerbüro) kommen, die Straße befahren, den nicht geringen Straßenverkehr auf der Bahnstraße zweimal queren, um in die Fußgängerzone oder weiter Richtung Schlüterstraße (Aldi) zu gelangen. Was ist denn jetzt brandgefährlich?
Von mir aus können Sie (Stadt) sich Maßnahmen überlegen, die den Autofahrern das Einhalten von Verkehrsregeln erleichtern, aber die Autofahrer, die aus der Bismarckstraße kommen, müssen anhalten und haben dann ausreichend Sicht, um Fahrradfahrer aus beiden Richtungen zu erkennen. Die Vorverlegung der Haltelinie dürfte doch wohl das geringste Problem sein, es sei denn, Sie möchten langen Fahrzeugen beispielsweise Bussen das Einbiegen in die Bismarckstraße erleichtern.
Es gibt nichts, was sich nicht durch entsprechende Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aller Beteiligten von selbst erledigt. Ich fahre mit meinem Fahrrad weder von der einen noch von der anderen Seite über diese Kreuzung ohne entsprechende Vorsicht. Bussen des öffentlichen Verkehrs lasse ich grundsätzlich Vortritt. Sie sollten aber einmal erleben, mit welcher Geschwindigkeit die Autos aus der Bismarckstraße gelegentlich auf diese Kreuzung fahren. Als ob es kein Stoppschild gäbe. Der Fahrradradwegstreifen am Bahnhof, der dazu einlädt, am Zebrastreifen die Straßenseite zu wechseln und die Schilder in der Bismarckstraße 'Vorsicht Radfahrer kreuzen von beiden Seiten' suggerieren, dass Sie die aktuelle Situation kennen und dulden. Sie sollten sie auch legalisieren."
Johannes Kenter, Erkrath
"Da kollidiert die StvO mit dem echten Leben. Wenn ich mit meinem Sohn vom Bahnhof kommend in Richtung Bahnstraße mit dem Fahrrad fahre, müsste ich mit ihm auf dem Gehweg (Bahnhofseite) fahren, denn mittlerweile ist es erlaubt, dass Eltern mit den Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen. Dieser ist allerdings sehr schmal und es sind logischerweise auch Fußgänger auf diesem Bürgersteig (in beiden Richtungen). Auf der Fahrbahn ist dann noch ein Bus, da kann es einem sowohl auf dem Bürgersteig als auch auf der Straße schon mulmig werden, denn der Parkplatz bietet aufgrund der Abtrennung keine Ausweichmöglichkeit. Auf der 'falschen Seite' ist der Radweg und der Fußgängerweg, selbst mit Gegenverkehr für mein Empfinden recht breit und wesentlich sicherer. Der Weg in die Fußgängerzone, in der Radfahren erlaubt ist, ist auch einfacher zu erreichen. Das sind sicherlich gegen die StVO keine Argumente, aber das Sicherheitsempfinden lässt sich nicht immer mit Vorschriften regeln. Da muss ich halt das Verwarngeld akzeptieren."
Patrick Vittinghoff, Erkrath
Hinweis
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