Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten jeglicher Art im zentralen Bereich Bahnstraße in Alt-Erkrath zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auszuschließen und dies über entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern.
Der vorgenannte Bebauungsplanentwurf liegt einschließlich der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung in der Zeit vom 19.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017 beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr; Freitag von 9 bis 12 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkrath Nr. 14 vom 08.06.2017 oder können unter den Telefonnummern 0211 2407-6101 oder 0211 2407-6108 beim Fachbereich Stadtplanung • Umwelt • Vermessung abgefragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zur Auskunft und Erörterung zu vereinbaren.