Bewegung auch im Winter auf Erkrather Sportplätzen Laufen unter Flutlicht

Erkrath · Die Erkrather können auch im Winter dem beliebtesten Freizeitsport Deutschlands nachgehen. Hierfür stellt die Stadt auf drei Sportplätzen im Stadtgebiet an jeweils zwei Tagen in der Woche die Beleuchtung an.

Foto: pslandschaft.de

Für Laufinteressierte ist damit auch in der dunklen Jahreszeit ein Training unter optimalen Bedingungen möglich. Drei Sportplätze, drei Laufbahnen Am Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath (Freiheitstraße 46) befindet sich rund um den Rasenplatz eine Kunststoffumlaufbahn. Eine Nutzung ist dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr möglich. Am Sportplatz Unterfeldhaus (Niermannsweg 10) befindet sich eine sogenannte Finnenbahn, die aus speziellen aufgefaserten Holzhäckseln besteht und sich durch einen gelenkschonenden, federnden Boden auszeichnet. Sie ist keine klassische 400m-Strecke, sondern zieht sich auf einer Breite von 1,20 Meter mit kleinen Steigungen rund um den Hauptplatz. Bitte beachten Sie, dass die Finnenbahn nicht extra ausgeleuchtet wird, sondern nur im Lichtschein des Flutlichts liegt. Eine Nutzung ist dienstags und donnerstags in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr möglich. Am Sportplatz Rankestraße in Hochdahl (Rankestraße 4-6) befindet sich rund um den Rasenplatz eine Tennenumlaufbahn. Eine Nutzung ist montags und mittwochs in der Zeit von 17 bis 20 Uhr möglich.

Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Nutzungsbedingungen:
1. Die Nutzungsordnung der Sportanlage ist einzuhalten.
2. Das Mitführen von Hunden und das Fahren mit Fahrrädern auf der Anlage sind untersagt.
3. Aufgrund von schlechtem Wetter (Gewitter, Schnee, Glatteis) kann die Anlage kurzfristig gesperrt werden. Das dient der Sicherheit. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann dies nicht immer auf der städtischen Homepage angezeigt bzw. mitgeteilt werden. 4. Aufgrund von Veranstaltungen und Reparaturmaßnahmen kann die Anlage gesperrt werden. Dies wird rechtzeitig auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
5. Eine Nutzung durch viele Personen funktioniert nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme. Aus diesem Grund gilt die Regelung, dass schnellere Läufer eher innen und Langsamere eher außen laufen.
6. Auf dem Spielfeld neben der Umlaufbahn findet in den meisten Fällen zeitgleich Fußballtraining statt. Es könnte daher sein, dass Fußbälle auf die Laufbahn fliegen oder eventuell sogar Laufende treffen. In solch einem Fall übernimmt die Stadt keine Haftung.
7. Eine Nutzung des Fußballplatzes ist ausschließlich den dort ansässigen Fußballvereinen vorbehalten. Eine Nutzung des Fußballplatzes von Privatpersonen ist untersagt.
8. Laufen mit Kinderbuggys ist untersagt.
9. Eine kommerzielle Nutzung, d.h. privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer, ist untersagt.
10. Toiletten sind kostenlos nutzbar. Duschen ist jedoch nicht möglich.
11. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und an den Karnevalstagen ist die Nutzung der Sportplätze nicht möglich. Sollte eine Nutzung an weiteren Tagen nicht möglich sein, so wird dies auf der städtischen Homepage mitgeteilt.