Kfz-Aufbrecher in Tiefgaragen: Airbags und Lenkräder sichergestellt Festnahme auf frischer Tat

Unterbach · Zivilen Einsatzkräften gelang am frühen Freitagmorgen die Festnahme zweier mutmaßlicher Kfz-Aufbrecher auf frischer Tat in Unterbach. Das Duo hatte sich Zugang zu mehreren Tiefgaragen verschafft und aus höherwertigen Fahrzeugen Lenkräder und Airbags ausgebaut und gestohlen. Das Fachkommissariat KK 15 hat die Ermittlungen übernommen.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Nach den bisherigen Ermittlungen fielen den Beamtinnen und Beamten des zivilen Einsatztrupps auf der Karl Knödl-Straße zwei Verdächtige auf, die sich für die Tiefgaragen in diesem Bereich zu interessieren schienen und man entschied sich zur kurzfristigen Observation des Duos. Die beiden Männer manipulierten an den Zugängen der Garagen und verschafften sich teilweise so auch Zutritt. Als sie nach einer dieser Aktionen mit einem sichtbar gefüllten dunklen Rucksack zurückkehrten, waren die Beamten sich sicher, dass sie es mit Kfz-Tätern zu tun hatten und riefen Unterstützungskräfte für eine Festnahme. In der Zwischenzeit wechselten die Verdächtigen in einer Sackgasse ihre Transportbehältnisse und machten sich mit hellen Einkaufstaschen erneut auf den Weg in eine Tiefgarage.

Beim Verlassen erfolgte dann der polizeiliche Zugriff. Einer der Männer konnte direkt durch einen Diensthund gestellt werden und wurde dabei leicht verletzt. Dem zweiten gelang zunächst die Flucht. Er wurde jedoch einige Zeit später im Nahbereich aufgegriffen. Auch die helle Einkaufstasche, in der sich nun ein Lenkrad befand, konnte sichergestellt werden. In der Sackgasse, in der das Duo zuvor ihren Rucksack abgelegt hatte, fanden die Beamten einen BMW, der offenbar als "Basis" fungierte. Im Fahrzeuginneren befanden sich mehrere Taschen mit Airbags, Lenkrädern und Tachoeinheiten. Erste Ermittlungen führten zu korrespondierenden aufgebrochenen Fahrzeugen in den umliegenden Sammelgaragen.

Bei den Festgenommenen handelt es sich um zwei Deutsche im Alter von 20 und 27 Jahren. Während der Heranwachsende wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste, wird sein Komplize aufgrund einschlägiger Erkenntnisse als Kfz-Täter dem Haftrichter vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an.