Neu in diesem Jahr Trotz E-Rezept: Papierrezepte können weiterhin eingelöst werden

Kreis · Ab Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Das elektronische Rezept soll Zeit und Wege sparen, vieles vereinfachen und zum verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Die Umstellung auf das E-Rezept betrifft alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Für Privatversicherte wird die Umstellung erst im Laufe des Jahres erfolgen. Wichtig: Verordnungen auf den bekannten rosa Papierrezepten sind weiter möglich und können natürlich auch in Zukunft in den Apotheken eingelöst werden.

E-Rezept: Einfach mit der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.

Foto: ABDA

„Bereits seit zwei Jahren sind die Apotheken in Mettmann, Ratingen und Velbert in der Lage, E-Rezepte einzulösen“, erklärt Inge Funke, Pressesprecherin der Apotheker in Mettmann, Ratingen und Velbert. „Wir sind also bestens vorbereitet und helfen unseren Kunden kompetent beim Umgang mit dem E-Rezept weiter.“ Letztlich werde sich für den Patienten nicht viel ändern. „Denn nach einer Arzneimittelverordnung in einer Arztpraxis ist die Apotheke der nächste Schritt, um zügig seine Medikamente zu erhalten – egal, ob ein elektronisches Rezept oder das bekannte rosa Papierrezept ausgestellt wurde“, so Apothekerin Funke. Patienten können sich ab Januar bei einem Arztbesuch bewusst für die für sie persönlich bequemste Übertragungsmöglichkeit des E-Rezepts entscheiden: per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), als Papierausdruck des E-Rezepts mit einem QR-Code (Token), der dann in der Apotheke gescannt wird, oder per Smartphone mit entsprechender App.

„Der bequemste, schnellste und umweltfreundlichste Weg ist das Abrufen des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte“, erläutert Inge Funke. Beim Einlösen des E-Rezepts mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke ihre Karte nur in ein bereitstehendes Kartenlesegerät einstecken. Ein praktischer Weg ist in vielen Fällen auch der ausgedruckte Token, insbesondere für Menschen, die zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden. „Ein wesentlicher Vorteil für jeden Versicherten ist dabei auch, dass im Notfall – sollte die Technik einmal versagen – die Apotheke die Informationen lesen kann, ohne auf den zentralen Fachdienst

zugreifen zu müssen“, so Funke. Auch der Versicherte kann sofort lesen, was die Arztpraxis verordnet hat. „Jeder Patient hat immer das Recht, einen ausgedruckten Token in der Praxis zu verlangen“, betont Apothekerin Funke. Noch eher unbekannt ist die Übertragung per Smartphone und App. Hierfür benötigt der Patient neben einer eGK auch eine PIN für seine elektronische Gesundheitskarte. Trotz bester Vorbereitung der Arztpraxen und Apotheken auf das E-Rezept können in der Anfangszeit Probleme nicht ausgeschlossen werden. So sind erst im Dezember immer wieder Server der Krankenkassen ausgefallen. Dann konnten die E-Rezepte in den Arztpraxen nicht geschrieben werden und der Patient konnte sie weder mit der eGK noch mit dem ausgedruckten Token oder der App einlösen.

„Sollte es zu Pannen kommen, werden wir in jedem Fall gemeinsam mit der jeweiligen Arztpraxis für eine schnelle Versorgung mit dem benötigten Arzneimittel sorgen“, erläutert Apothekerin Funke. Und bei größeren Pannen gelte ja weiter das rosa Papierrezept. So bleibe keiner unversorgt. „Zu allen Fragen der Digitalisierung, insbesondere dem E-Rezept, sind die Teams in den Vor-Ort-Apotheken die richtigen und am einfachsten zu erreichenden Ansprechpartner, erklärt Inge Funke.