Überholen nur mit ausreichendem Abstand Start der Kampagne „Bleib fair, halte Abstand“

Kreis · Unter dem Motto „Bleib fair, halte Abstand“ werben der Kreis Mettmann, die Kreisverkehrswacht sowie die Kreispolizeibehörde Mettmann für mehr gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sowie die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen.

Silvija Zaburtova (Mitarbeiterin Straßenverkehrsamt), Dr. Michael Niklas (ADFC), Ralf Schefzig (Vorsitzender Kreisverkehrswacht), Landrat Thomas Hendele, Ordnungsdezernent Nils Hanheide und Oliver Grossmann (Hauptkommissar Verkehrsdienst), Abteilungsleiterin der Polizei, Leitende Polizeidirektorin Ursula Tomahogh.

Foto: Kreis Mettmann

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Fahrradfahrer gelegt. Egal ob Mountainbike, Rennrad oder klassisches Fahrrad: Auch im Kreis Mettmann steigen aufgrund eines erhöhten Umweltbewusstseins und eines veränderten Freizeitverhaltens immer mehr Menschen aufs Rad. Insbesondere viele Senioren nehmen mit Pedelecs und E-Bikes wieder vermehrt auf dem Zweirad am Straßenverkehr teil. Hintergrund der Aktion ist der Beschluss des Kreisausschusses aus dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP die geltenden Regeln bezüglich des Mindestabstands beim Überholen öffentlichkeitswirksam darzustellen. „Diesen Beschluss setzen wir natürlich gerne um“, erklärt Landrat Thomas Hendele. Der Behördenleiter des Kreises Mettmann sowie der Kreispolizei ergänzt: „Uns liegt die Sicherheit der so genannten ‚schwächeren Verkehrsteilnehmer‘ besonders auf dem Herzen. Radfahrer sowie Fußgänger haben keine Pufferzone. Deshalb müssen sie besonders geschützt werden. Trotzdem sind auch sie angehalten, sich durch ihr Verhalten selbst zu schützen - zum Beispiel durch das Tragen eines Fahrradhelms oder sichtbarer und reflektierender Kleidung.“ Um die Kampagne auch im Straßenbild sichtbar zu machen, will der Kreis gemeinsam mit der Verkehrswacht nun rund 1.600 bedruckte Warnwesten an die teilnehmenden Fahrradfahrer der am 29. August beginnenden Aktion „Stadtradeln“ verteilen. Der ADFC unterstützt die Aktion. STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele tägliche Wege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. „Autofahrer, so der Hintergedanke, werden dann beim Überholvorgang aktuell noch einmal an den Mindestabstand erinnert“, erklärt Nils Hanheide Rechts- und Ordnungsdezernent des Kreises Mettmann und bittet um gegenseitige Rücksichtnahme. Zusätzlich sollen im gesamten Kreisgebiet an besonders frequentierten Kreuzungen großflächige Plakate der Kreisverwaltung und Kreisverkehrswacht auf den Mindestabstand beim Überholen aufmerksam machen. Zudem werden Polizei und Kreis über die sozialen Medien laufend auf das Thema aufmerksam machen. Seit einigen Jahren schlägt sich der „Trend zum Fahrrad“ auch in der Unfallstatistik im Kreis Mettmann nieder: So stieg die Anzahl der Radfahrer, die im Jahr 2020 einen Unfall hatten, auf insgesamt 496 Personen an. Im Jahr zuvor waren es 447. Knapp die Hälfte der Radfahrer wurden dabei schwer verletzt. Die Hauptunfallursache von Radfahrern lässt sich auf das falsche Verhalten beim Abbiegen von Autofahrern zurückführen. Rund ein Drittel aller Fahrradunfälle sind jedoch inzwischen Unfälle ohne Einwirkung durch andere Verkehrsteilnehmer. Immer wieder kommt es auf den Straßen im Kreis Mettmann auch zu gefährlichen Situationen beim Überholen. Dabei sind die Regelungen in der 2020 novellierten Straßenverkehrsordnung klar formuliert: Innerorts müssen Autofahrer mindestens 1,50 Meter Abstand zum Radfahrer einhalten, außerorts sind es zwei Meter. Auch die Polizei beteiligt sich an der Aktion und wird bei ihren täglichen Streifenfahrten vermehrt Überholsituationen zwischen Auto und Fahrrad unter die Lupe nehmen und Verstöße konsequent ahnden. Zudem wird die Polizei mit den Bürgern in den Dialog treten. „Dabei wollen wir den präventiven Charakter aber nicht aus den Augen verlieren“, erklärt die Abteilungsleiterin der Polizei, Leitende Polizeidirektorin Ursula Tomahogh. „Für uns als Polizei ist die Kampagne nämlich keine Einbahnstraße: Auto- oder Lkw-Fahrer sind natürlich angehalten, sich an die Regeln beim Überholen zu halten. Gleichzeitig appellieren wir aber auch an die Fahrradfahrer, sich durch ihr Verhalten nicht unnötig in Gefahr zu bringen“. Dazu zählt die Nutzung von Radwegen oder auch die Bereitschaft, eine hinterher fahrende Autokolonne an einer eng bebauten Straße an einer geeigneten Stelle gefahrlos überholen zu lassen. „Schwere Unfälle vermeiden wir am besten durch ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr.“