Bundesverwaltungsgericht lässt Revision nicht zu Rückschlag im Kampf gegen die CO-Pipeline
Kreis · In dem seit vielen Jahren andauernden Rechtsstreit um den Bau und die Inbetriebnahme einer durch das Kreisgebiet verlaufenden CO-Pipeline der Covestro AG hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Instanzenzug der unter anderem vom Kreis Mettmann unterstützten Privatkläger beendet.
Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom vergangenen August wurden zurückgewiesen.
Mit großem Bedauern nahm Landrat Thomas Hendele die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf: „Ich finde insbesondere nicht nachvollziehbar, dass die umfangreich aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aus der Planfeststellung des Projekts nicht zur Zulassung der Revision geführt haben. Fakt ist aber, dass damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun rechtskräftig ist. Der Kreis Mettmann und die beteiligten Städte lehnen dieses Projekt nach wie vor ab. Obendrein fehlt immer noch das Sicherheitskonzept der Betreiberin. Zudem sind noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen das Projekt in erster Instanz anhängig, sodass mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht zu rechnen ist. Die Firma Covestro sollte sehr eingehend prüfen, ob sie gegen den erklärten Willen des Kreises und der beteiligten Städte und gegen den Willen der Bevölkerung im Kreis Mettmann einen 15 Jahre alten Planfeststellungsbeschluss realisiert. Unser Dank gilt allen, die in Bürgerinitiativen sich gegen die CO-Pipeline gewandt haben und die seit 2007 den Willen der Menschen im Kreis Mettmann sehr eindrucksvoll artikuliert haben."