Einheitlich verbindlich geregelt Polizei und Jugendämter unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz

Kreis · Um die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Jugendämtern im Kreis Mettmann einheitlich und verbindlich zu regeln, haben diese Woche im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz in Monheim am Rhein die Kreispolizeibehörde Mettmann und die zehn kreisangehörigen Städte eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte des Kreises Mettmann gemeinsam mit Landrat Thomas Hendele.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Hierzu kamen Landrat Thomas Hendele sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath zusammen. „Die Polizei und die Jugendämter sind im Kinderschutz unverzichtbare Partner.
Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Institutionen ihre jeweiligen Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen gut kennen, sich regelmäßig vernetzen und austauschen - zum Wohle des Kinderschutzes in unserem Kreis", erklärt hierzu Landrat Thomas Hendele.

Konkret beinhaltet die Kooperationsvereinbarung verbindliche Regelungen zum Umgang mit polizeilichen Einsätzen, bei denen eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann: „Das betrifft zum Beispiel Verwahrlosung oder Hinweise auf Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern, aber auch alle Hinweise auf Fälle häuslicher Gewalt, in denen Kinder und Jugendliche auch indirekt betroffen sein können", erklärt der Leitende Polizeidirektor Thomas Schulte. Der Abteilungsleiter der Kreispolizeibehörde ergänzt: „Ebenso geben wir zum Beispiel Hinweise zu Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum der Sorgeberechtigten an die Jugendämter weiter.“

Ferner verpflichten sich die Kreispolizeibehörde sowie die hiesigen Jugendämter auf Basis der Kooperationsvereinbarung zu regelmäßigen Treffen auf Ebene der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Zudem sollen gegenseitige Hospitationen zwischen den betroffenen Dienststellen vereinbart werden, um die jeweilige Arbeit transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Außerdem sollen sich Polizei und Jugendämter gegenseitige Informationsveranstaltungen anbieten - mit dem Ziel, Wissenstransfers zu ermöglichen und Handlungssicherheiten hinsichtlich rechtlicher und konzeptioneller Abläufe zu schaffen.

„Ich bin zuversichtlich, dass die gemeinsame Kooperationsvereinbarung die Zusammenarbeit von Polizei und Jugendämtern erleichtert. Am Ende profitieren davon Menschen in unserem Kreis, die mir besonders am Herzen liegen: Unsere Kinder und Jugendlichen", so Landrat Thomas Hendele. Frank Schneider, Bürgermeister der Stadt Langenfeld und Vorsitzender der Bürgermeisterkonferenz des Kreises Mettmann, ergänzt: "Das Wohl der Jüngsten in unserer Gesellschaft genießt einen besonderen Stellenwert. Umso mehr ist es unsere Pflicht, für Kinder und Jugendliche optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, auch was die engmaschige Zusammenarbeit von Behörden angeht. Diese nun geschlossene Kooperation untermauert dieses Ziel und setzt wichtige Eckpfeiler zu den Themen Kindswohl und Jugendarbeit im Kreis Mettmann."