Noll: Bundeswehr muss auch bei Terrorangriffen helfen können
In der Diskussion über einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Terrorabwehr spricht sich auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll dafür aus, einem solchen Vorgehen in Fällen von außergewöhnlichen terroristischen Bedrohungslagen zuzustimmen.
"Dies entspricht schon dem Wortlaut des entsprechenden Artikels 35 des Grundgesetzes, wonach ein Einsatz von Soldaten bei einem besonders schweren Unglücksfall möglich ist" sagte Noll. Diese Beurteilung werde auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten. Das Gericht hatte sich bereits im Jahr 2012 dafür ausgesprochen, dass je nach Ausmaß auch ein Terroranschlag als besonders schwerer Unglücksfall zu werten sei und eine Unterstützung der Polizei durch die Streitkräfte Folge sein könne.
Vor diesem Hintergrund hält Noll — wie Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen - es für angeraten, dass Streitkräfte und Polizei sich zeitnah auf die Einrichtung von Übungsszenarios verständigen, um im Ernstfall eine effektive und zügige Zusammenarbeit sicherstellen zu können. Noll weist darauf hin: "Schließlich ist angesichts der ausgeprägten Befähigung von speziell ausgebildeten Soldaten, etwa im Bereich der medizinischen Versorgung, nur eine weitere Verbesserung beim Umgang mit solchen Anschlägen zu erreichen".
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung und damit Änderung des Wortlauts des Artikels 35, wie von manchen Bundestagsabgeordneten gefordert, sehe sie nicht, da alle Voraussetzungen für einen solchen besonderen Einsatz der Streitkräfte erfüllt seien.