Landrat spricht Klartext

Kreis · Mit deutlichen Worten hat Landrat Thomas Hendele in der gestrigen Kreistagssitzung auf eine Anfrage der Grünen reagiert. Mit ihrer Anfrage hatten die Grünen die Gefahr einer baldigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline unterstellt.

Wie beurteilt die Kreisverwaltung die aktuellen Passagen in dem CDU-/FDP-Koalitions­vertrag?
Wie in der Vergangenheit nehmen die Kreisverwaltung und auch der Landrat zu einzelnen Passagen des Koalitionsvertrags keine Interpretation vor.

Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung, um aktuell auf die neue CDU-/FDP-Landesregierung einzuwirken, die Inbetriebnahme der CO-Pipeline doch noch zu verhindern?
Die Frage unterstellt, dass dies in der Entscheidung der Landesregierung läge. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine falsche Annahme. Der Landtag hätte vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Rohrleitungs­gesetz aufheben oder modifizieren können. Diese Möglichkeit sehe ich jetzt nicht mehr. Jetzt geht es darum, beim OVG Münster die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 2007 zu erreichen.

Was werden Landrat und Kreisverwaltung nun unternehmen, um ihren Einfluss in den entsprechenden Landesgremien gegen die Giftgas-Pipeline wahrzunehmen?
Wie bereits ausgeführt, wird die Frage der Inbetriebnahme vor Gericht entschieden, nicht aber zwischen dem Kreis Mettmann und der Landesregierung. Landrat und Kreisverwaltung bleiben bei ihrer seit elf Jahren vertretenen Auffassung, wonach diese Pipeline aus Sicherheitsgründen nicht in Betrieb gehen darf. Sie werden alle juristischen Mittel ergreifen, um die Inbetriebnahme zu verhindern.

Welche Chancen werden einer vom Kreistag erneut zu verfassenden Resolution gegen die Nutzung der Pipeline eingeräumt?
Keine

Wie beurteilt die Kreisverwaltung die Gefahr, dass schon in wenigen Monaten das giftige Kohlenmonoxid durch die Rohrfernleitung fließen könnte, falls das Oberverwal­tungsgericht in Münster der aktuellen Linie des Bundesverfassungsgerichts folgen sollte?
Diese Gefahr besteht nicht. Ich habe überhaupt kein Verständnis für die falsche Behauptung des ehemaligen Staatssekretärs und Kreisvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Pipeline könne im Herbst dieses Jahres in Betrieb gehen. Ich habe ebenfalls kein Verständnis dafür, dass diese Fehleinschätzung eins zu eins in der Anfrage übernommen wurde. Es ist äußerst zweifelhaft, dass das OVG noch in diesem Jahr entscheiden wird. Sollte eine Entscheidung des OVG die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung bestätigen, dürfte es immer noch die Möglichkeit der Revision geben. Auch ein solches Verfahren wird geraume Zeit in Anspruch nehmen. Selbst wenn die Planfeststellung endgültige Rechtskraft erlangen sollte, bedarf es vor Inbetriebnahme eines zwischen dem Betreiber, der Bezirksregierung, dem Kreis Mettmann und den betroffenen Städten abgestimmten Sicherheitskonzepts. Dieses Konzept liegt bis heute nicht vor. Es wäre über einen mehrmonatigen Prozess zu erarbeiten und vor Inbetriebnahme der Pipeline umzusetzen. Dieser Ablauf zeigt, wie abwegig die Behauptung ist, im Herbst stünde eine Inbetriebnahme bevor.

Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung über die Nutzung der Giftgas-Pipeline des Oberverwaltungsgerichts in Münster zu rechnen?
siehe Antwort zu Frage 5

Welchen Einfluss nimmt die Kreisverwaltung wahr, um die politischen Vertreter aus dem Kreis Mettmann im Landtag über die anscheinend noch nicht ausgiebig bekannten Gefahren der Pipeline-Nutzung aufzuklären?
Wir werden selbstverständlich die Abgeordneten über die Auffassung und Einschätzung des Kreises zur CO-Pipeline unterrichten. Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

Eine ergänzende Bemerkung: Es hat mich sehr gewundert, dass eine derartige Anfrage zu diesem Zeitpunkt gestellt wird. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben 7 Jahre die Landesregierung mit gebildet. Ich finde, dies wäre ausreichende Zeit gewesen, im Landtag mit der vorhandenen Mehrheit das Rohrleitungsgesetz aufzuheben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2016 dürfte dies kaum mehr möglich sein, ohne dass der Betreiber millionenschwere Amtshaftungsansprüche geltend macht.