Nachgefragt Wie geht es auf der Neanderhöhe weiter?
Erkrath · Der Rat der Stadt Erkrath ist der Beschlussvorlage der Verwaltung gefolgt und hat beschlossen, dass die archäologischen Arbeiten, die auf der Neanderhöhe durchgeführt wurden und werden (wir berichteten), ausreichend für die Erkundung des Geländes sind.
Die Aufnahme einer Klausel zur Verpflichtung zu einer archäologischen Untersuchung in den Grundstückskaufverträgen ist somit obsolet. Hintergrund: Durch die Prospektierung des gesamten Bebauungsplangeländes Neanderhöhe wurde die Fläche für potenzielle archäologische Funde stark eingegrenzt. Dieser spezielle Bereich wird im Vorfeld der anschließenden Erschließungsbaumaßnahmen durch Fachleute bei archäologischen Grabungsarbeiten abschließend untersucht. Damit gilt die entsprechende Fläche laut der Denkmalschutzbehörde als ausreichend überprüft und es sind für spätere Käuferinnen und Käufer keine weiteren Auflagen in diesem Bereich notwendig. Die Erschließung der Neanderhöhe wird daher planmäßig fortgesetzt.