Landtagswahl am 14. Mai 2017 Wahlbenachrichtigung erhalten?

Erkrath · Am 14. Mai findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Erkrath befindet sich im Wahlbezirk 37 Mettmann II, zu dem darüber hinaus auch Haan sowie Teile der Städte Hilden und Mettmann gehören.

Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung bzw. Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Bis spätestens Sonntag, dem 23. April, erhalten alle in der Stadt Erkrath Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Informationen über die Teilnahme an der Wahl, insbesondere Namen und Anschrift des Wahllokals, in dem am 14. Mai gewählt werden kann.

Hier hat sich im Vergleich zur letzten in Erkrath durchgeführten Wahl lediglich eine Änderung ergeben: In dem Stimmbezirk 0010 wird nun nicht mehr in der ehemaligen Hauptschule Freiheitstraße gewählt, das zuständige Wahllokal befindet sich nun in der Grundschule Düsselstraße 23. Die Wahlbenachrichtigung soll am Wahltag als Nachweis über das Wahlrecht mitgebracht werden, zudem sind Reisepass oder Personalausweis bereitzuhalten.

Wer bis zum 23. April 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, in Erkrath wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.