Erläuterungen zum Grundsteuerbescheid 2025 Erkrath wendet differenzierte Hebesätze des Landes NRW an
Erkrath · Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein neues Grundsteuergesetz, sodass die Grundsteuer ab sofort auf Grundlage neuer Regeln und Hebesätze erhoben wird.
In der Neubewertung berücksichtigt sind auch die von den Eigentümerinnen und Eigentümern in der Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermittelten aktualisierten Informationen und Werte. Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden derzeit bundesweit verschickt – und auch in Erkrath sind die ersten Schreiben per Post unterwegs, zusammen mit einem erläuternden Merkblatt.
Dabei kommen in Erkrath differenzierte Hebesätze zum Tragen, um die finanzielle Belastung bei den Wohnkosten möglichst gering zu halten. Diese unterscheiden bei der Besteuerung zwischen Nichtwohngrundstücken (wie zum Beispiel unbebauten
Grundstücken, Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten oder sonstigen Grundstücken) und Wohngrundstücken (wie Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Mietwohngrundstücken oder Wohnungseigentum). Die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, wurde durch ein neues Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für alle Kommunen geschaffen und soll dazu beitragen, die bei der Umsetzung der Grundsteuerreform festgestellte Belastungsverschiebung zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken auszugleichen.
Ziel der Grundsteuerreform ist es, dass das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen in etwa gleich bleibt. Auch Erkrath nimmt durch die neuen Hebesätze nicht mehr Steuergelder ein als bisher. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch die individuelle Steuerlast gleich bleibt: Hier könnte gegenüber der bisherigen
Bewertung für einige Grundstücke mehr und für einige weniger Grundsteuer anfallen. Denn bei einer Wertsteigerung des Grundbesitzes ist eine individuelle Steigerung genauso möglich wie eine Senkung durch Wertminderung. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, auch wenn Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes erhoben beziehungsweise Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingereicht wurde.
Rückfragen und Zahlung
Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt in der Regel über ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder den Zahlungsmöglichkeiten können sich Interessierte idealerweise per Mail an grundsteuer@erkrath.de an die städtische
Grundsteuerstelle im Fachbereich Finanzen wenden. Für direkte Rückfragen steht während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zudem eine extra eingerichtete Telefon-Hotline unter 0211/2407-2233 zur Verfügung, wo je nach Anrufaufkommen allerdings nicht jede Anfrage sofort bearbeitet werden kann. Das Merkblatt der Stadt Erkrath finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/grundsteuer. Ausführliche Informationen rund um die Grundsteuerreform sind der Webseite der Finanzverwaltung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform zu entnehmen.