Einführung eines Verwarn- und Bußgeldkatalogs bei Ordnungswidrigkeiten
Erkrath · Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Erkrath ist zum Jahresanfang um einen Verwarn- und Bußgeldkatalog ergänzt worden.
In diesem Katalog werden die 35 mehr oder weniger häufigen wiederkehrenden Tatbestände genannt, für die nun eine feste Geldbuße bzw. ein Bußgeldrahmen besteht. Die Auflistung konkreter Beträge und anderer Maßnahmen soll transparent sein und auf einen Blick die Folgen erkennbar machen, die ordnungswidriges Handeln für den Einzelnen haben kann. Ziel ist es, außerordentliche Störungen und Verschmutzungen bereits im Voraus zu vermeiden und somit die Lebensqualität für die Allgemeinheit in der Stadt Erkrath zu verbessern.
Die in dem Katalog genannten ordnungswidrigen Tatbestände wurden auch bislang schon mit kostenpflichtigen Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. Dabei wurde jedoch in jedem Einzelfall eine Entscheidung über die Höhe der Geldbuße getroffen. Die Einführung des Kataloges erleichtert das Arbeiten der Behörde und macht zudem das Verwaltungshandeln für Außenstehende nachvollziehbarer und vergleichbarer. Der Bußgeldkatalog wird auch im städtischen Internetauftritt bekannt gemacht. Darüber hinaus wird im Außendienst bei festgestellten Standardverstößen künftig eine sprichwörtliche rote Karte verteilt werden, welche neben Auszügen aus dem Verwarn- und Bußgeldkatalog auch Hinweise über den Ablauf eines Bußgeldverfahrens enthält.
Der Verwarn- und Bußgeldkatalog ist in verschiedene Themenbereiche gegliedert, die u.a. das Verhalten von Personen, das Zurücklassen von Abfällen und Verschmutzungen, die Benutzung von Kinderspielplätzen und die Haltung von Tieren betreffen. Er gilt dabei, wie die gesamte Verordnung, vorrangig im öffentlichen Raum, also auf öffentlichen Straßen und Plätzen, der Allgemeinheit zugänglichen Grün-, Spiel- und Sportflächen, Schulhöfen und in vergleichbaren Gebieten.
Beispielhaft sollen folgende Tatbestände aus dem Katalog aufgegriffen werden:
Für besonderen Ärger und Beschwerden beim Ordnungsamt sorgen regelmäßig Verschmutzungen öffentlicher Anlagen durch Hundekot, obwohl Hundehalter aufgrund der Verordnung verpflichtet sind, solche Verunreinigungen umgehend zu entfernen. Im Falle der Feststellung müssen Hundehalter mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen, im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auch deutlich höher ausfallen. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung kostenlos Kunststoffbeutel zur Kotbeseitigung an Hundehalter ausgibt. Diese können in den Bürgerbüros, im Ordnungsamt sowie bei der Abfallberatung entgegen genommen werden.
Ein vergleichbares menschliches Bedürfnis, das sogenannte Wildpinkeln, kann ebenfalls teuer werden, da es zu einer erheblichen Verschmutzung öffentlicher Flächen führt und grob anstößig wirkt. Ein Verwarngeld von 35 Euro ist regelmäßig die Folge.
Ein ausgespucktes Kaugummi oder eine weggeworfene Zigarettenkippe stellen ebenfalls vermeidbare Ärgernisse dar. Landen diese auf öffentlicher Fläche, ist mit einem Verwarngeld in Höhe von 40 bzw. 30 Euro zu rechnen. Das Autowaschen auf öffentlichen Flächen und im Einzugsgebiet der öffentlichen Kanalisation ist nur mit klarem Wasser erlaubt. Werden darüber hinaus jedoch Reinigungszusätze verwendet, kann die Geldbuße von 35 bis 150 Euro betragen.
Auch das Füttern von Tauben und anderen Wildtieren in der Öffentlichkeit ist eine ordnungswidrige Handlung, die bei erstmaliger Feststellung eine mündliche Verwarnung nach sich zieht. Im Wiederholungsfalle ist aber auch hier eine kostenpflichtige Ahndung mit einer Geldbuße zwischen 35 und 250 Euro vorgesehen.