Bürgeranhörung zum Bebauungsplanverfahren Cleverfeld
Erkrath · Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. H 51 — Cleverfeld — (Feuer- und Rettungswache) und der 82. Flächennutzungsplanänderung — Cleverfeld — (Feuer- und Rettungswache) — findet am Donnerstag, 26. Januar, 18 Uhr im Rathaus, großer Sitzungssaal, Bahnstraße 16 eine öffentliche Bürgeranhörung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) statt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau der Feuer- und Rettungswache auf dem Standort Cleverfeld zu schaffen. Neben dem Bebauungsplan Nr. H 51 — Cleverfeld — (Feuer- und Rettungswache) wird die 82. Flächennutzungsplanänderung — Cleverfeld — (Feuer- und Rettungswache) im Parallelverfahren durchgeführt. Dort wird die interessierte Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Der interessierten Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die vorliegenden Planunterlagen werden in der Zeit vom 19. bis einschließlich 26. Januar im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines einwöchigen Aushangs beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr; Freitag von 9 bis 12 Uhr) ausgehängt.
Ferner können die vorliegenden Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplanverfahren auf der Homepage der Stadt Erkrath, unter dem Menüpunkt "Bauen, Planen & Verkehr" und dann "Bebauungspläne", eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51 — Cleverfeld — (Feuer- und Rettungswache) und der 82. Flächennutzungsplanänderung — Cleverfeld — (Feuer- und Rettungswache) liegt im Stadtteil Hochdahl an der Bergischen Allee (L 403 n). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
im Norden durch die rückwärtigen Grundstückgrenzen der Wohnbebauung Am Weinbusch;
im Osten durch die Bergische Allee (L 403 n);
im Süden durch Wald (Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 26/11 und 76),
im Westen durch das Flurstück 431, Gemarkung Hochdahl, Flur 8 und durch Wald (Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 26/11)
Weitere Informationen ergeben sich aus der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkrath Nr. 1 vom 12.01.2017 oder können unter den Telefonnummern 0211 2407-6101 oder 0211 2407-6107 beim Fachbereich Stadtplanung • Umwelt • Vermessung abgefragt werden.