Lange Diskussion im Bürgerhaus Bürgerbegehren sind unzulässig

Erkrath · Leicht haben es sich die Ratsmitglieder anlässlich der außerordentlichen Ratssitzung am vergangenen Donnerstag im Bürgerhaus Hochdahl nicht gemacht. Obwohl lediglich zwei Tagesordnungspunkte auf der Agenda standen, zog sich die Diskussion trotzdem über drei Stunden.

Über drei Stunden wurde über die zwei Tagesordnungspunkte auf der Agenda der außerordentlichen Ratssitzung im Bürgerhaus debattiert.

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Grund für die teils erhitzten Gemüter waren die Entscheidungen über gleich zwei Bürgerbegehren. Sowohl das Vorhaben der Naturschutzgemeinschaft Neandertal (NSG), mit einem Bürgerentscheid die Bebauung der Neanderhöhe zu verhindern, als auch das Ziel der Initiative „Erkrath 21“, die Bauvorhaben der Feuerwehr und deren Kostenvolumen zu überwachen, standen zur Debatte.

Bereits wenige Tage zuvor gab es zum Thema Neanderhöhe starken Unmut in den sozialen Medien. Auf Nachfragen der BmU zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens schaltete die Verwaltung den Städte- und Gemeindebund ein, der im Zuge dessen eine Unzulässigkeit feststellen musste. Zum gleichen Ergebnis kam im Anschluss ein Fachanwalt. Entsetzen in der Reihen der NSG, aber auch bei den Grünen, die das Vorhaben seit Beginn mit unterstützen.

Bürgermeister Christoph Schultz bedauerte zu Beginn der Sitzung das Vorgehen. „Ich selbst habe bis zu diesem Zeitpunkt nie Zweifel an einer Unzulässigkeit gehabt“, gibt er zu und geht sogar noch einen Schritt weiter. „Bei künftigen Bürgerbegehren werden wir in Zukunft immer einen Fachanwalt mit der Frage der Zulässigkeit beauftragen, obwohl dies rechtlich nicht verpflichtend ist. Ich bedauere es außerordentlich, gerade in Hinblick auf den riesen Einsatz, den die Bürger mit den Unterschriftenlisten gezeigt haben.“

Wolfgang Sternberg, Sprecher der NSG, zeigte sich von der erst kürzlich erfahrenen Unzulässigkeit ebenfalls überrascht und richtete seinen Frust in Richtung Verwaltung, aber auch an die Ratsmitglieder. „Ein solches Vorgehen schürt die Politikverdrossenheit.“ In Hinblick auf einen Antrag der BmU, die Bürgerbefragung durch einen Ratsbürgerentscheid zu veranlassen, wandte sich Sternberg an die Anwesenden: „Ich kann nur an sie alle appellieren: Haben sie keine Angst vor den Bürgern!“

Dass der Wortlaut des Bürgerbegehrens rechtlich unzulässig ist, dem haben in einer geheimen Abstimmung 24 Ratsmitglieder zugestimmt. Desweiteren gab es zehn Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen. Ähnlich fiel die Entscheidung im Fall „Erkrath 21“ aus. Auch in dieser Hinsicht gab es Bedenken in Bezug auf den richtigen Wortlaut des Bürgerbegehrens. Die Initiative beklagte in ihrer Stellungnahme, dass seitens der Verwaltung nie offensichtliche Bedenken geäußert wurden. „Wir haben nach einer ersten Rücksprache die Fragestellung nochmals geändert, klare Bedenken sind uns im Anschluss aber nicht mehr geäußert worden“, so Peer Weber für die Initiative. Über die Unzulässigkeit des Begehrens sprachen sich abschließend die Ratsmitglieder, abgesehen von den Grünen, mehrheitlich aus.

Doch wie geht es nun weiter? Einen Ratsbürgerentscheid wird es im Fall Erkrath 21 offensichtlich nicht mehr geben. „Es gibt ja noch keine Zahlen, wir treffen bisher in Bezug auf die Feuerwehrneubauten nur Annahmen“, erklärt Bürgermeister Schultz. Und auch Dr. Thomas Spiritus spricht sich gegen ein solches Vorgehen aus. „Rat und Verwaltung werden die Kosten der Neubauten schon kritisch im Auge behalten. Ein Ratsbürgerentscheid würde in diesem Fall nichts Gescheites auf den Weg bringen und wäre demnach absurd.“

Bei der Neanderhöhe sieht es jedoch anders aus. Am kommenden Mittwoch werden sich die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit Bürgermeister Schultz über das weitere Vorgehen beraten. „Die Schwierigkeit besteht darin, den rechtlich richtigen Wortlaut auf den Weg zu bringen. Der Ratsbürgerentscheid darf sich nicht gegen den B-Plan richten“, so Schultz erklärend. Es bleibt also spannend!

(tb)