Piraten warnen vor neuer Finanzkrise: Finanzielle Allgemeinbildung statt Regulierung der Symptome
Kreis · Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag diskutiert aktuell drei Gesetzesinitiativen, welche die PIRATEN grundlegend unterstützen - das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, eine Erweiterung der Regulierungsmöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie einen Finanz-TÜV.
Doch das reicht aus Sicht der PIRATEN noch lange nicht, um die nächste Finanzkrise abzuwenden!
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages werden derzeit das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz [1], eine Erweiterung der Regulierungsmöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) [2] sowie ein Finanz-TÜV diskutiert [3]. Gemein haben diese drei Initiativen, dass sie die Verbraucher schützen wollen. "Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diese Vorhaben im Kern der Sache. Gleichzeitig müsse aber betont werden, dass ein reines Behandeln von Symptomen nicht zielführend ist", betont Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der PIRATEN aus Hessen.
"Im Mathematikunterricht werden Logarithmen und Integralrechnung unterrichtet. Gleichzeitig haben die wenigsten Schüler bis zu diesem Zeitpunkt vermittelt bekommen, dass die Rendite einer Investition in der Regel mit dem eingegangenen Risiko zusammenhängt oder wie man ein Haushaltsbuch mit Einnahmen und Ausgaben aufstellt. Daher verwundert es nicht, dass circa sieben Millionen Haushalte überschuldet sind. Nur eine frühzeitige und solide finanzielle Allgemeinbildung kann diesem gesellschaftlichen Problem im Kern entgegen wirken", ergänzt Rene Pickhardt, Spitzenkandidat der PIRATEN aus Rheinland-Pfalz und Betreiber des Youtubekanals #unverschuldet www.youtube.com/unverschuldet. Der Bund müsse auf die Kultusministerkonferenz einwirken und gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinarbeiten, dass unabhängig von der Schulform ein Mindestmaß an finanzieller Bildung sichergestellt werden kann."
Die drei aktuellen Gesetzesinitiativen im Überblick
Die Ausweitung der Informationspflicht im Rahmen des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes zu Finanzprodukten mag eine gute Idee sein, gleichzeitig führt sie aber ins Leere - wenn der Verbraucher nicht weiß, nach welchen Informationen er überhaupt suchen muss, geschweige denn, wie er sie zu interpretieren hat. Eine sprachliche Aufzeichnungspflicht - unter Berücksichtung des Datenschutzes - bei der Beratung von Privatkunden, wie es im professionellen Investmentbereich schon lange üblich ist, sehen wir als einen der vorteilhaften Aspekte des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes.
Der Finanz-TÜV soll für Kapitalmarktprodukte eine allgemeine Zulassungspflicht einführen. Gleichzeitig lässt sich dies für Kapitalmarktprodukte aber nicht allgemein beantworten. Das Urteil ist immer abhängig von der investierenden Person. So kann auch ein einfacher Immobilienkredit jemanden in die Privatinsolvenz treiben. Darum aber Immobilienkredite zu verbieten, wäre mit Sicherheit gesamtwirtschaftlich nicht förderlich.
Dass die BaFin gegen mögliche Immobilienblasen vorgehen kann, indem sie bei der Kreditvergabe regulatorisch eingreift, hört sich zunächst ebenfalls sinnvoll an. Andererseits ist fraglich, ob das Problem einer möglicherweise zu laxen Kreditvergabe an Privatpersonen zumindest mit Hilfe weiterer BaFin-Regulierungen nicht von der falschen Seite angegangen wird. In unserern Augen muss gleichermaßen die Diskussion über die Verbesserung der Finanzbildung der Menschen, die später die privaten Kreditnehmer sind, vertieft werden.
"Der Auslöser der Finanzmarktkrise war die Überschuldung der privaten Immobilienkreditnehmer. Das hat in der Folge ganze Staaten destabilisiert, deren Banken in Schwierigkeiten kamen", beklagt Sebastian Alscher. Aus diesem Grund müsse es im Interesse des Staates sein, in Zusammenarbeit mit den Ländern für eine angemessene Finanzbildung bei den Menschen zu sorgen. Alscher: Hieran muss der Staat ein ureigenes Interesse haben - nicht nur wegen der Finanzstabilität, sondern auch aus sozialen Gründen."